Bordell-Antrag Potsdamer/Ecke Kurfürstenstraße abgelehnt
Seit dem 14. Februar ist es offiziell: Der Antrag auf ein "Laufbordell" im ehemaligen Wegert-Haus an der Potsdamer/ Ecke Kurfürstenstraße wurde abgelehnt. Der Antragsteller wird voraussichtlich gegen den Entscheid Widerspruch einlegen.
Einige Monate hatte sich das bezirkliche Bauamt um Stadtrat Krömer Zeit gelassen, die Sache rechtlich zu durchleuchten, zu prüfen, hin und her zu wälzen und ganz genau auszuloten - nun ist die Entscheidung offiziell: Der Antrag, im ehemaligen Wegert-Haus an der Potsdamer Straße/Ecke Kurfürstenstraße ein so genanntes "Laufbordell" zu etablieren, wurde abgelehnt - hier finden Sie Näheres zu den Hintergründen und den aktuellen Pressespiegel zum Thema.
Aufgrund der gesetzlichen "Rücksichtnahmeklausel" sei die Genehmigung untersagt worden, erklärte Krömer den zahlreichen Medienvertretern und anderen Interessierten auf einer Pressekonferenz. Unzumutbare Störungen sowohl der Anwohner und Gewerbetreibenden als auch von Einrichtungen wie den Kitas oder Schulen im Gebiet seien vorauszusehen. Befürchtungen, die schon im Oktober bei einer Diskussionsrunde zum Thema "Bordell" geäußert worden waren, seien realistisch: Zu- und Abfahrt von Freiern, weiter zunehmende Belästigungen der Passanten und andere "milieutypische Begleiterscheinungen" seien zu erwarten.
Beantragt war ein Bordell mit etwa 50 Zimmern, Öffnungszeit: elf Uhr vormittags bis sechs Uhr früh. Schon jetzt habe sich die Situation vor Ort durch das Sex-Kaufhaus LSD und den aggressiver werdenden Straßenstrich verschärft, so Krömer. Ein konfliktarmes Miteinander, wie es einem Gebiet mit vielen Wohnungen zukomme, sei nicht mehr zu gewährleisten, wenn jetzt auch noch ein reges Kommen und Gehen im neuen Bordell hinzukomme. Denn der Straßenstrich habe einen anderen Kundenkreis als das Bordell. Es sei nicht mit einer Verlagerung, sondern mit einer Zunahme der Prostitution zu rechnen.
Das ganze Gebiet, das sich - auch durch die Arbeit des Quartiersmanagements - allmählich stabilisiert habe, drohe wieder zu kippen.
Relativ unabhängig von der Bordell-Entscheidung sollen weitere Maßnahmen die Situation am Straßenstrich entschärfen: So wird über Einbahnstraßen-Regelungen nachgedacht, die den Verkehr reduzieren, das Ordnungsamt könne den Aufenthaltsstatus der Frauen genauer prüfen (viele von ihnen kommen aus osteuropäischen Staaten)und Rechtsverstöße ahnden.
Eine rasche Patentlösung gebe es nicht, so Krömers Einschätzung. Er plädiert für eine Gesamtlösung, die auch eine noch intensivere Betreuungsarbeit für die Prostituierten mit einschließt.
Eine politisch motivierte Entscheidung des Bezirksamts, die rechtlich nicht haltbar sei - so nannte hingegen Herr Gast, Vertreter des Antragstellers und des Grundeigentümers, die Entscheidung. Er sieht im Laufhaus einen Platz, an den die Prostituierten gehen können, um von der Straße wegzukommen. Für durchaus bezahlbares Geld könne man die Zimmer mieten, pflichtet die Architektin des Bordells, Frau Jürgens, zu; wochen- oder monatsweise sei so für die Frauen ein Dach über dem Kopf zu bekommen.
- Vorerst ist der Antrag abgelehnt, innerhalb von einem Monat kann der Antragsteller dagegen Widerspruch einlegen, was er auch ziemlich sicher tun wird. Anwalt Gast hat nicht vor, sich noch lange mit dem Bezirksamt auseinander zu setzen: Er plant, sich an die nächste Instanz zu wenden - mit seinem Antrag wird sich wahrscheinlich demnächst die Senatsverwaltung beschäftigen müssen.
text/foto: wolk