Was bedeutet "Soziale Erhaltungsverordnung"?

Seit Inkrafttreten der sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Bautzener Straße“ im September 2014 steht der südöstliche Bereich des Schöneberger Nordens unter dem sogenannten „Milieuschutz“. Ziel der sozialen Erhaltungsverordnung ist der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet aus „besonderen städtebaulichen Gründen“, wie es im Baugesetzbuch heißt. Es geht also darum, die gewachsene und bestehende Bevölkerungszusammensetzung sowie die darauf abgestimmte Versorgung mit entsprechenden Infrastruktureinrichtungen (z.B. Schulen) zu erhalten.

Geltungsbereich der Soziale Erhaltungsverordnung: Bautzener Straße

Seither sind in diesem Bereich sämtliche baulichen und Nutzungsänderungen von Wohnhäusern zu beantragen und müssen durch das Stadtplanungsamt anhand von Prüfkriterien geprüft und genehmigt werden. Dabei werden keine Maßnahmen mehr genehmigt, die einen überdurchschnittlichen Anstieg der Mieten befürchten lassen. Dazu gehören u.a. zweite Balkone, zweite Bäder oder die Zusammenlegung von zwei nebeneinander liegenden Wohnungen.  Auch eine Umnutzung von einer Wohnung in einen Laden oder eine Praxis ist im Erhaltungsgebiet nicht mehr möglich, weil der Bestand an Wohnungen nicht verringert werden soll.

Zusätzlich zur sozialen Erhaltungsverordnung gilt in diesen Gebieten nunmehr auch die vom Land Berlin beschlossene Umwandlungsverordnung. Damit bedürfen jetzt auch Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen der Genehmigung, die nur in bestimmten Fällen erteilt wird.
Jedoch hat auch die soziale Erhaltungsverordnung Grenzen, denn sie soll lediglich die Bevölkerungsstrukturen schützen. Sie ist kein Instrument des aktiven und individuellen Mieterschutzes.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Stadtentwicklungsamtes - Fachbereich Stadtplanung.

text/grafik: BA