Wahl der Migrantenvertretung im Landesbeirat für Integration und Migration in Berlin: Wiederholung am 03. Mai 2012

Die am 5. Dezember 2011 durchgeführte Wahl der Migrantenvertretung im Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen wurde am 16. Januar 2012 für ungültig erklärt.

Als neuer Termin für die Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter wird der 3. Mai 2012 bestimmt. Die Wahlversammlung beginnt voraussichtlich um 16 Uhr.
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Damit gelten folgende Fristen und Verfahren:


1.    Eintrag in die Liste der wahlberechtigten Vereine

Gemäß § 4 LBIntWV können an der Wahl nur die Vereine und Verbände teilnehmen, die mindestens zwei Monate vor dem Wahltermin – also bis zum 3. März 2012 – in die Liste gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 PartIntG eingetragen worden sind.

Die Vereine/Verbände, die bereits in der Liste aufgenommen worden sind, sind wahlberechtigt und müssen sich somit nicht neu eintragen lassen. Die aktualisierte Liste mit Stand 15. Januar 2012 können Sie abrufen unter: http://www.berlin.de/lb/intmig/beirat/wahlen/index.html 

Vereine, die noch nicht registriert sind, müssen die Aufnahme in die Liste der Migrantenvereine beim Beauftragten für Integration und Migration beantragen.
Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss der Verein folgende Kriterien erfüllen:

  • Er ist ein eingetragener Verein bzw. ein Verband
  • Der Verein/Verband hat seinen Sitz in Berlin
  • Der Verein/Verband verfolgt gemäß seiner Satzung integrationspolitische Ziele
  • Sein Vorstand besteht mehrheitlich aus Personen mit Migrationshintergrund

Unter Migrationshintergrund versteht man dabei entsprechend der Festlegung im Berliner Partizipationsund Integrationsgesetz Menschen, die selbst oder deren Eltern eingewandert sind. Nähere Informationen sind dem Antragsformular zu entnehmen; weiteres dazu sowie den Antrag hierfür können Sie abrufen unter http://www.berlin.de/lb/intmig/beirat/wahlen/index.html 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Stichtag 3. März das Datum der Eintragung ist und nicht der Antragsstellung. Da Rückfragen zur Antragsstellung nicht ausgeschlossen sind, wird dringend empfohlen, Anträge bis zum 24. Februar 2012 einzureichen.

Die zur Wahl zugelassenen Vereine erhalten spätestens 4 Wochen vor der Wahl (05.04.2012) schriftlich die notwendigen Unterlagen zur Teilnahme an der Wahlversammlung.


2.    Bewerbungen von Kandidatinnen und Kandidaten

Kandidaten/innen für die sieben Positionen sollen ihre Bewerbung schriftlich beim Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration erklären. Bewerbungen sind bis zu zwei Wochen vor dem Wahltag (19. April 2012) möglich. Der Integrationsbeauftragte entscheidet spätestens eine Woche vor dem Wahltag (26. April 2012) über die Zulassung der Bewerber/ innen.
Sie finden das Bewerberformular als elektronisches Dokument unter: http://www.berlin.de/lb/intmig/beirat/wahlen/index.html 

Kandidaten/innen, die bereits für die Wahl zum 5.12.2012 zugelassen worden waren, gelten als zugelassen, wenn sie innerhalb der Fristen die Aufrechterhaltung ihrer Kandidatur schriftlich erklären. Ausführlichere Informationen dazu werden den Kandidaten/ innen mit einem weiteren Schreiben übermittelt.


Näheres und weitere Informationen erhalten Sie unter der Internetadresse
http://www.berlin.de/lb/intmig/beirat/wahlen/index.html oder telefonisch bei dem
Beauftragten des Senats für Integration und Migration, Potsdamer Str. 65
unter der Telefon-Nr.: (030) 9017-2364.

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