Bewerbungsfrist um drei Wochen verlängert: Auswahlverfahren zum Projekt „Gewaltprävention im Stadtteil“

Ausgangslage

Das Quartiersmanagementgebiet Schöneberger Norden besteht seit 1999. Es ist ein innerstädtisches Quartier mit ca. 17.000 Einwohner/innen. Die gewaltpräventive Arbeit im Quartier wurde durch das Quartiersmanagement (QM) seitdem durch innovative Projektansätze ergänzt. Die gemeinsame Arbeit von vielen Akteuren vor Ort konnte zu einer Stabilisierung vormals auffälliger Straßenzüge beitragen.

Gleichzeitig ist der Bedarf an gewaltpräventiver Arbeit in dem hoch verdichteten Quartier weiterhin groß. Aktuell wird von Einzelereignissen berichtet, welche eine erhöhte Gewaltbereitschaft bei jungen Heranwachsenden offenbaren. In den letzten beiden Jahren kam es an Silvester vermehrt zu Akten von Vandalismus und Sachbeschädigung unter Verwendung von illegalen Feuerwerkskörpern. Akteure der Kinder- und Jugendarbeit berichten von zunehmender Bereitschaft unter älteren Kindern, in Konflikten verbale und körperliche Gewalt anzuwenden.

Zu Beginn 2014 ist seitens des Quartiersmanagements die „AG Gewaltprävention im Schöneberger Norden“ initiiert worden, an der Jugendamt, Träger der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit, das Präventionsteam der Polizei Abschnitt 41 und Nachbarschaftseinrichtungen beteiligt sind. Hier werden regelmäßig Informationen ausgetauscht und die Abstimmung von gewaltpräventiven Maßnahmen unterstützt. Zuletzt konnten im Vorfeld zum Jahreswechsel 2014/2015 einige Aktionen umgesetzt werden:

  • Gesprächsrunden des Präventionsteams der Polizei in Nachbarschaftseinrichtungen,
  • Gesprächsrunden des Präventionsteams der Polizei mit Religionsgemeinden,
  • sowie die Verteilung eines Flyers für Jugendliche im Quartier durch Outreach.

Weitere zusätzliche Unterstützungsangebote sind notwendig. In der Diskussion mit der QM-Steuerungsrunde, den Netzwerkpartnern und dem Quartiersrat Schöneberger Norden wurde herausgearbeitet, dass vor allem die Präventionsarbeit mit Jugendlichen einer Ergänzung bedarf.
Drei positive Ansatzpunkte in der Arbeit mit Jugendlichen im Quartier sind hervorzuheben: zahlreiche gute Erfahrungen mit Beteiligungsprozessen z.B. im Rahmen von Bauprojekten, die Ausstattung des Quartiers mit Infrastruktureinrichtungen der Jugendfreizeitarbeit und eine mobile Jugendsozialarbeit.

Vor diesem Hintergrund soll ein Projekt gefördert werden, das die gewaltpräventiven Angebote in den Jugendfreizeiteinrichtungen und der mobilen Jugendsozialarbeit ergänzt. Durch ein innovatives, offenes Freizeitangebot sollen verstärkt Jugendliche angesprochen und erreicht werden, die bisher kaum an den Einrichtungen angekommen sind. Dabei soll ein pädagogisches Konzept umgesetzt werden, das auf eine gewaltpräventive Wirkung bei den Jugendlichen zielt und zum Einen an Risikofaktoren wie einem Gewalt legitimierendem Männlichkeitsbild ansetzt und zum Anderen die Persönlichkeitsentwicklung positiv bestärkt.

Zielgruppen

  • Männliche und weibliche Jugendliche (Kernalter 14 – 17 Jahre)

Ziele

  • Jugendliche, die bisher nicht an den Jungendfreizeiteinrichtungen angebunden sind, nutzen das zusätzliche Freizeitangebot,
  • Im Projektverlauf werden bisher nicht erreichte Jugendliche an die Jugendfreizeiteinrichtungen des Quartiers herangeführt,
  • Die Projektangebote zeigen Wirkung im Sinne von Gewaltprävention,
  • Geschlechtsspezifische Angebote werden umgesetzt,
  • Schaffung von Stadtteilöffentlichkeit für das Projekt,
  • Abstimmung mit den Akteuren vor Ort (Jugendamt, Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulsozialarbeit) bei Einzelmaßnahmen und im Rahmen eines Projektbeirats,
  • Entwicklung von Ansätzen zur Implementierung erfolgreicher Handlungsansätze über die Projektlaufzeit hinaus.

Maßnahmebeschreibung

Das Projekt soll prozesshaft angelegt werden und nah an der Lebenswirklichkeit Jugendlicher ansetzen, sie dort abholen, wo sie sind. Folgende Teilbausteine sind im Rahmen eines pädagogischen Gesamtkonzepts vorzusehen und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Jugendlichen partizipativ umzusetzen:

Baustein 1: Innovative/s Angebot im Freizeitbereich
An der Lebenswirklichkeit und der kulturellen Praxis von Jugendlichen anknüpfend, soll/en eine oder mehrere zusätzliche Freizeitaktivität/en angeboten werden. Die Angebote können z.B. kultureller, kreativer und/oder sportlicher Art sein, mit regelmäßigem oder einmaligem Charakter.
Im Mittelpunkt sollen partizipative Prozesse, Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und positive Erfolgserlebnisse stehen. Eine Zusammenarbeit bei der Umsetzung mit den vor Ort tätigen Einrichtungen wird vorausgesetzt, wobei bisher nicht erreichte Jugendliche im Fokus stehen.

Der Baustein soll eine Präsentation im Rahmen einer oder mehrerer stadtteil-öffentlicher Veranstaltungen beinhalten.

Baustein 2: Initiierung und Begleitung einer kritischen Reflektionsarbeit zu Rollenbildern
Ein zweiter Baustein soll die Reflektionsarbeit zu Rollenbildern beinhalten. Es sollen geschlechtspezifische Module entwickelt werden, die die Arbeit sowohl mit männlichen als auch mit weiblichen Jugendlichen einschließt. Dieser Baustein soll auch die Orte der Jugendarbeit im Quartier einbeziehen. Eine geeignete Form der Multiplikation und nachhaltigen Verankerung durch Vorbilder/ Peerhelper soll entwickelt werden. Hierzu könnten auch ältere Jugendliche und/oder Eltern mit einbezogen werden.

Baustein 3: Stärkung der Netzwerkarbeit zum Thema Jugend und Gewaltprävention
Um die bestehende Netzwerkarbeit zu verfestigen, soll ein geeignetes Projektmodul entwickelt werden, das den Austausch über den Projektstand und die Sicherung von Projekterfolgen fördert. In jedem Fall soll ein begleitender Projektbeirat organisiert werden.

Anforderungen

  1. Pädagogische Gesamtkonzeption und prozesshafte Umsetzung des Projekts anhand der Maßnahmenbeschreibung.
  2. Erfahrungen in der Durchführung jugendgerechter pädagogischer Freizeitangebote.
  3. Erfahrungen in der Initiierung und Begleitung einer kritischen jugendgerechten Reflektionsarbeit zu Rollenbildern.
  4. Erfahrungen in der kultursensiblen und bedarfsgerechten Kontaktaufnahme zur Zielgruppe; interkulturelle und interreligiöse Kompetenz.
  5. Vor-Ort-Kenntnisse wünschenswert.
  6. Sicherstellen von Zwischen- bzw. Auswertungsgesprächen im QM.
  7. Sicherstellen einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, sowohl bezogen auf die Zielgruppe als auch auf die Stadtteilöffentlichkeit, was insbesondere die Zuarbeit von Texten/ Fotos/ Ankündigungen für die Website www.schoeneberger-norden.de beinhaltet.
  8. Abschlussbericht mit Empfehlungen in schriftlicher und digitaler Form.
  9. Der Projektträger stellt einen Projektfondsantrag in der Förderdatenbank EurekaPlus 2.0.

Fördermittel

Das Projekt erstreckt sich über die Jahre 2015, 2016 und 2017. Für das Projekt stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt maximal 27.000,00 € (brutto) zur Verfügung; in 2015: maximal 3.000,00 €, in 2016: maximal 12.000,00 € und in 2017: maximal 12.000,00 € aus dem Projektefonds des QM Schöneberger Norden.

Projektzeitraum

Förderzeitraum: 01.09.2015 – 31.12.2017, Projektlaufzeit: bis zu 28 Monate.

Einzureichende Unterlagen

  1. Konzept-, Zeit- und Maßnahmenplan für die Gesamtmaßnahme im Formular „Antragsskizze“ incl. Finanzplan, ggf. ergänzend eine Projektkonzeption und –beschreibung.
  2. Aussagen zur Erreichung der Projektziele und Einbeziehung der avisierten Zielgruppen.
  3. Konzeptionelle Aussagen zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Verbindliche Benennung der Projektmitarbeiter/innen und ggf. Unterauftragnehmer für den gesamten Zeitraum differenziert nach Bausteinen und Tätigkeitsprofil.
  5. Selbstdarstellung, Nachweis der fachlichen Qualifikation / Referenzen im Bezug auf:
    • Interkulturelle, interreligiöse jugendgerechte Kommunikationskompetenz,
    • Durchführung pädagogischer jugendgerechter Freizeitangebote,
    • Organisation und Durchführung von jugendgerechten Workshops zu Rollenbildern,
    • Erfahrungen mit dem Programm „Soziale Stadt“.
  6. Kosten- und Finanzierungsplan differenziert nach Jahren:
    Kostenpositionen (Personalkosten, Honorare und Sachkosten) sind differenziert aufzuschlüsseln (Stundenkalkulation inkl. Stundensatz), Pauschalbeträge werden nicht anerkannt; Beachtung des Gebots der finanziellen Besserstellung gem. Anlage 2 AV § 44 Nr. 1.3 der LHO; Bruttoangaben der Kosten; konkrete Darstellung des Leistungsbildes; Berücksichtigung der Kontoführungsgebühren für ein gesondertes Projektkonto; die Darstellung eines Eigenanteils der Unternehmen von bis zu 10% der Gesamtfinanzierung ist erforderlich.

Bewerbungsfrist

15.04.2015 (Mi.) – 04.05.2015 (Mo.).

Abgabe der Bewerbungsunterlagen in schriftlicher und digitaler Form bis spätestens
am Montag, den 04.05.2015, im:
VorOrtBüro des QM Schöneberger Norden
Pallasstraße 5
10781 Berlin
E-Mail: qm[at]ag-spas[.]de.

Ansprechpersonen

Alexander Meyer, QM-Schöneberger Norden, Tel. 030/ 236 38 585.

Vergabekriterien

  • Qualität des Angebots (Konzept, Maßnahme- und Zeitplan),
  • Kostenbewertung,
  • Erfahrung bei der Durchführung von Projekten entsprechend der Leistungsbeschreibung,
  • Referenzen/ Qualifikationen des Anbieters/ der Anbieterin,
  • Angabe der verfügbaren Kapazitäten/ Technologien zur Umsetzung des Projekts,
  • Erfahrungen in der Fördermittelabwicklung des Programms „Soziale Stadt“.

Auswahl des Maßnahmeträgers

Die Auswahl des Maßnahmeträgers erfolgt durch ein Auswahlgremium, das sich aus bis zu drei Vertreter/innen der Steuerungsrunde des QM Schöneberger Norden, bis zu drei Vertreter/innen des Quartiersrates Schöneberger Norden und aus bis zu drei Fachexpert/innen zusammensetzt.

Es ist vorgesehen, die Bewerber/innen zu einem Auswahlgespräch in der 21. KW, voraussichtlich am Mittwoch, den 20.05.2015, ab 16.00 Uhr einzuladen.

Hinweise

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung einer Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber/innen bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden den Bewerber/innen im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.

Die/der Auftragnehmer/in wird Projektträger und Fördernehmer einer Zuwendung aus dem Programm Soziale Stadt.

Die Anbieter erklären sich mit der Abgabe ihres Angebotes damit einverstanden, dass Teile ihres Angebotes im Rahmen des Auswahlverfahrens dem Auswahlgremium vorgelegt werden. Die Mitglieder des Auswahlgremiums sind verpflichtet, datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Sie dürfen die ihnen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Kenntnis gelangten Informationen nicht an Dritte weitergeben.

Der/Dem Bewerber/in, die/der den Zuschlag bekommt, wird aufgegeben, dem Quartiersrat Schöneberger Norden die Konzeption anschließend vorzustellen.

Berlin, den 15.04.2015

- Hier finden Sie das verlängerte Auswahlverfahren zum Projekt „Gewaltprävention im Stadtteil“ nochmals als Download (PDF 40 kb).

text: Auswahlverfahren