Tat-Ausgleich: Konflikte von 12- und 13-Jährigen im Gespräch lösen

Was ist ein Tat-Ausgleich?

Ziel eines Tat-Ausgleichs ist die Schlichtung eines Konfliktes mit Hilfe neutraler Konfliktvermittler/ -innen.


Bei welchen Konflikten kann ein Tat-Ausgleich hilfreich sein?

  • Bei heftigen Streitigkeiten und körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Kindern oder Kindern und Jugendlichen bzw. Erwachsenen
  • bei Bedrohungen (z.B. Androhung von Gewalt oder Erpressung), Schikanen oder Mobbing - auch verbreitet über das Internet oder das Handy
  • bei „Abziehen” von Gegenständen, z.B. Raub eines Handys
  • bei Konflikten zwischen Schülern oder Schülern und Lehrern
  • bei Auseinandersetzungen in der Familie, z.B. eskalierten Konflikten zwischen Geschwistern.


Welche Chancen bietet ein Tat-Ausgleich?

  • Lang andauernde, nervende Streitigkeiten werden beendet.
  • Es besteht die Möglichkeit, sich zu entschuldigen und etwas wieder in Ordnung zu bringen.
  • Die Betroffenen können wieder ohne Angst auf die Straße oder in die Schule gehen.
  • Die Beziehungen zwischen Geschwistern können verbessert werden.
  • Ein Gegenstand, der gestohlen wurde, kann vielleicht ersetzt werden.


Wie läuft ein Tat-Ausgleich ab?

12- und 13-Jährige können sich bei uns für einen Tat-Ausgleich melden oder werden von uns aufgrund einer Anregung des Jugendamts angeschrieben und mit ihren Eltern zu einem Gespräch eingeladen.

Die Gespräche finden in der Integrationshilfe in Berlin-Wilmersdorf (Wilhelmsaue 1, 10715 Berlin) statt.

Alle am Konflikt Beteiligten werden zunächst zu getrennten Gesprächen eingeladen und haben die Möglichkeit, ihre Sichtweise des Konflikts darzustellen.

Wenn alle Beteiligten bereit und einverstanden sind, findet ein gemeinsames Ausgleichsgespräch statt. Unser Ziel ist es, für alle eine gute Lösung zu finden.

Im Ausgleichsgespräch können Vereinbarungen über symbolische oder materielle Wiedergutmachungen getroffen werden.

Auch ohne Ausgleichsgespräch kann eine Lösung gefunden werden – z.B. Entschuldigungsschreiben, Vereinbarungen oder eine Wiedergutmachung. Diese werden dann dem oder der Geschädigten durch uns vermittelt.

Das Jugendamt bzw. der Auftraggeber erhält von uns eine Mitteilung über die erfolgte Konfliktschlichtung.


Weitere Informationen


Mehr dazu, was Eltern wissen müssen und natürlich auch nähere Infos zum Tat-Ausgleich gibt es bei den Konfliktvermittler/innen:
Telefonnummer: (030) 429 58 41
Montag bis Donnerstag: 9:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr
und im Flyer Tat-Ausgleich – Informationen für Kinder und Eltern.

Über die Themen „Tat-Ausgleich – was ist das“, „Welche Chancen bietet ein Tat-Ausgleich“ und „Wie läuft ein Tat-Ausgleich ab“ informiert zusätzlich der
Flyer Tat-Ausgleich – Ein Angebot der Jugendhilfe für Kinder im Alter von 12-13 Jahren.

text: Auszüge Flyer Tat-Ausgleich; grafik: Flyer Tat-Ausgleich