Medienberichte rund um die Laufhaus-Entscheidung

01.06.2010:
KEINE BAUGENEHMIGUNG FÜR "LAUFHAUS"

Das über dem Erotik-Kaufhaus und -Kino „LSD“ an der Kurfürstenstraße/Ecke Potsdamer Straße in Berlin-Schöneberg geplante „Laufhaus“ verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme und ist daher unzulässig.
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach dem am 19. Mai 2010 durchgeführten Ortstermin entschieden.

Die Nachbarschaft bewegt der Strich an der Kurfürstenstraße fortwährend, während die öffentliche Berichterstattung zum Thema schwankt. Doch seit einigen Wochen ist das Geschehen rund um die Kurfürstenstraße auch in den Berliner und überregionalen Medien wieder ganz präsent:
Denn aktuell, Ende Mai 2010, läuft am Verwaltungsgericht das Verfahren um die Zulassung eines "Laufhauses" im ehemaligen Wegert-Gebäude an der Ecke Potsdamer und Kurfürstenstraße.

Zur Erinnerung: Mitte Februar 2008 war der Antrag, über dem Sexkaufhaus LSD ein Großbordell einzurichten, vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg abgelehnt worden - hier erfahren Sie mehr zum Stand der Dinge im Frühjahr 2008.

Daraufhin reichte das potenzielle Betreiberpaar des Laufhauses Klage vor dem Verwaltungsgericht ein, und darüber soll dieser Tage Recht gesprochen werden.

Am 19. Mai 2010 besuchten die Richter/innen, die über den Laufhaus-Antrag zu entscheiden haben, die Kurfürstenstraße und machten sich vor Ort selbst ein Bild.

Wir haben für Sie eine kleine Sammlung an Medienberichten rund um diesen Termin und das anstehende Urteil zusammengestellt, die laufend ergänzt wird. Einen guten Eindruck von der Sicht vieler Anwohner/innen aus dem Stadtteil bietet die Petition des QuartiersRats Tiergarten Süd gegen das Laufhaus.

text/foto: wolk