Partizipations- und Integrationsprogramm: Jetzt bewerben

Das Bewerbungsverfahren für Fördermittel aus dem Partizipations- und Integrationsprogramm für die Förderperiode 2014/2015 ist eröffnet.

Gefördert werden Projekte, die die politische Partizipation und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit eigener oder familiärer Zuwanderungsgeschichte unter Berücksichtigung der Vielfalt ihrer Lebenswelten verbessern sowie Migrantenorganisationen und ihre Netzwerke stärken.

Bewerben können sich in erster Linie Migrantenorganisationen; andere Akteure/Akteurinnen können als Tandem- oder gewählte Kooperationspartner von Migrantenorganisationen gefördert werden. In Ausnahmefällen steht jedoch auch Nicht-Migrantenorganisationen ohne Tandem- oder Kooperationspartner die Förderung aus dem Partizipations- und Integrationsprogramm offen. Voraussetzung für die Förderung im Ausnahmefall ist, dass ein Tandem/ eine Kooperation mit einer Migrantenorganisation nicht möglich ist bzw. sich kein/e geeignete/r Partner/in finden lässt.

Das Projektauswahlverfahren findet zweistufig statt:
Zunächst können Sie Ihr Interesse an einer Förderung aus dem Partizipations- und Integrationsprogramm bekunden, indem Sie sich mit Ihrem Projekt bis zum 15.September 2013 bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen um Fördermittel bewerben (es gilt das Datum des Poststempels; Ausschlussfrist!).

Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt ein Auswahlgremium bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen anschließend diejenigen Projekte aus, die die 2.Stufe erreichen und einen Antrag auf Fördermittel stellen dürfen.

Das Bewerbungsverfahren und die Förderkonditionen werden in den Förderrichtlinien zum Partizipations- und Integrationsprogramm näher erläutert. Die Förderrichtlinien sowie das Bewerbungsformular, das Sie bitte für Ihre Bewerbung verwenden, sind auf den Internetseiten der Integrations- und Migrationsbeauftragten abrufbar.

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