Partizipations- und Integrationsprogramm: Aktualisierte Förderrichtlininen, Bewerbungen bis 3. August

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

heute werden die aktualisierten Förderrichtlinien für die Förderperiode 2016/2017 des Partizipations- und Integrationsprogramms auf unserer Homepage veröffentlicht. Da das Förderprogramm erst 2013 anhand eines umfangreichen Qualitätsdialogs neu konzipiert wurde, orientieren sich die aktualisierten Förderrichtlinien größ-tenteils an denen der Förderperiode 2014/2015.

Mit dem Förderprogramm sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die die Organisationen und Netzwerke von Personen mit Migrationshintergrund, einschließlich von geflüchteten Personen, stärken und zur Erreichung eines der folgenden Ziele beitragen:

  • Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Stärkung der politischen Partizipation von Men-schen mit Migrationshintergrund
  • Etablierung und Weiterentwicklung von her-kunftsübergreifenden Kooperationen

Eine Förderung aus dem Integrations- und Partizipationsprogramm steht vorrangig Migrantenorganisationen zur Verfügung. Andere Organisationen können sich dann um Unterstützung bewerben, wenn sie in Tandems, Projektkooperationen oder Netzwerkprojekten mit Migrantenorganisationen zusammenarbeiten. In Ausnahmefällen steht jedoch auch Nicht-Migrantenorganisationen ohne Tandem- oder Kooperationspartner die Förderung aus dem Partizipationsprogramm offen. Voraussetzung für die Förderung im Ausnahmefall ist, dass ein Tandem/eine Kooperation mit einer Migrantenorganisation nicht möglich ist bzw. sich kein geeigneter Partner finden lässt.

Förderungen werden in der Regel direkt für bis zu zwei Jahre bewilligt.
Die Projektauswahl erfolgt – wie bereits 2013 – in einem zweistufigen Verfahren: zunächst können die Projekte in einem Bewerbungsverfahren ihr Interesse an einer Förderung bekunden. Danach wählt die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen aus dem Bewerberkreis diejenigen Projekte aus, die in der 2. Verfahrensstufe einen Förderantrag stellen können.

Hier finden Sie die Förderrichtlinien zum Partizipationsprogramm.

Wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser, sich für ein Projekt engagieren, das Ihrer Meinung nach die Ziele des Partizipationsprogramms umsetzt, und Sie Interesse an einer Förderung Ihres Projekts haben, können Sie sich von 12.06. – 03.08.2015 bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen um Fördermittel bewerben. Das Bewerbungsverfahren und die Förderkonditionen werden in den Förderrichtlinien näher erläutert.

Informationsveranstaltung am 11.06., 17:00 Uhr
Außerdem laden wir alle förderinteressierten Organisationen am 11.06.2015 von 17:00 – 18.30 Uhr herzlich in die Dienststelle der Integrationsbeauftragten (Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin) zu einer Informationsveranstaltung ein, auf der die Förderrichtlinien sowie die Bewerbungsformulare vorgestellt und Fragen beantwortet werden. Falls Sie daran teilnehmen möchten, bitten wir um Anmeldung bis 08.06.2015 per E-Mail un-ter: Integrationsbeauftragte[at]intmig.berlin[.]de.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass aufgrund von räumlichen Kapazitäten pro Verein nur ein Vertreter bzw. eine Vertreterin an der Veranstaltung teilnehmen kann.

Nach der Veranstaltung wird das Bewerbungsverfahren eröffnet und die Bewerbungsformulare im Internet veröffentlicht.

Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!

Ihre
Abteilung III
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

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