Berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung am PFH - Bewerbungen bis Ende Mai

Herzlich willkommen im Pestalozzi-Fröbel-Haus!
Per Klick ins Bild können Sie sich den Flyer zur Ausbildung herunterladen (PDF 3,2 MB)

Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung soll Erzieher/innen befähigen,

  • im sozialpädagogischen Bereich die Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern und sie auf ihre Aufgaben als mündige Bürger in der Gesellschaft vorzubereiten.
  • die für sozialpädagogisches Handeln grundlegenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten zu erwerben. Hierzu gehören auch die notwendigen Kenntnisse über die gesetzlichen und institutionellen Bedingungen der Berufsarbeit.
  • sich auf Veränderungen im sozialpädagogischen Bereich einzustellen und an der Entwicklung von Erziehungskonzeptionen mitzuarbeiten.
  • im Erzieherteam und in der Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten und allen an den Erziehungsprozessen beteiligten Personen, Gruppen, Institutionen, Trägern der freien Jugendhilfe und Verwaltungsstellen kompetent zu handeln.


Zulassungsvoraussetzung

  • Fachhochschulreife des Fachbereichs Sozialwesen oder
  • allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife anderer Fachrichtungen mit Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen in einem sozialpädagogischen Arbeitsumfeld oder
  • mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine berufliche Vorbildung wie:
    • der Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder
    • eine mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit, dazu zählen hauptberufliche Tätigkeiten im sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bereich oder
    • der Abschluss einer mindestens dreijährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung oder
    • eine mindestens vierjährige nichteinschlägige Berufstätigkeit.

Auf die Berufstätigkeit angerechnet werden: freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst und maximal ein Jahr die selbstständige Führung eines Haushaltes mit Kindern oder pflegebedürftigen Personen.

  • Vorlage eines Arbeitsvertrages über erzieherische Tätigkeiten in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung (sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit mindestens 19,5 Wochenstunden)
  • Zustimmungserklärung des Arbeitgebers zur Aufnahme der Teilzeitausbildung

Die Zugangsvoraussetzung erfüllt nicht, wer das Probehalbjahr an einer Fachschule für Sozialpädagogik schon einmal nicht erfolgreich absolviert hat.

Aufgenommen werden bevorzugt Bewerber/innen mit Berliner Wohnsitz. Ausländische Bewerber/innen müssen die deutsche Sprache soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen, sich in Wort und Schrift äußern und die praktische Ausbildung bewältigen können. Zur Überprüfung wird ggf. ein Sprachtest durchgeführt.

Bevorzugt werden für die berufsbegleitende Ausbildung ausdrücklich lebenserfahrene Interessenten/innen mit beruflichen Vorerfahrungen im sozialpädagogischen sowie im nichtsozialpädagogischen Bereich und/oder mit erzieherischen/pflegerischen Erfahrungen im familiären Umfeld.


Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsfrist: Mitte Januar bis Ende Mai.
Wir bitten um Bewerbungen auf postalischem Wege.

  • Bewerbungsschreiben mit Motivationsschreiben
  • lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift • zwei aktuelle Lichtbilder, auf der Rückseite namentlich gekennzeichnet
  • Zeugniskopie über die Schulbildung
  • bei ausländischen Abschlüssen Anerkennung durch die Senatsverwaltung
  • Nachweise über eine abgeschlossene Ausbildung und weitere berufliche Vorbildung
  • Nachweise über Studienzeiten
  • Zeugnisse oder Bescheinigungen über regelmäßige Beschäftigungszeiten, Praktika, FSJ, Bundesfreiwilligendienst
  • Arbeitsvertrag mit einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung über erzieherische Tätigkeiten (sozialversicherungspflichtig mit mindestens 19,5 Wochenstunden)
  • für Bewerber/innen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ist der Nachweis einer Aufenthaltsberechtigung im Land Berlin erforderlich


Informationen zur Ausbildung

Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher im Land Berlin wird geregelt nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung an staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik (APVO-Sozialpädagogik vom 11.02.2006 ergänzt 23.06.2010).
Daraus ergeben sich folgende Rahmenbedingungen:

Die berufsbegleitende Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik dauert 3 Jahre (6 Semester) und schließt mit einer Abschlussprüfung ab.

Die Aufnahme in die Fachschule erfolgt zunächst auf Probe, die Probezeit dauert ein Semester.

Der Unterricht erfolgt in berufsfeldbezogenen Themenfeldern zu folgenden Lernbereichen:

  • Kommunikation und Gesellschaft
  • Sozialpädagogische Theorie und Praxis
  • Musisch-kreative Gestaltung
  • Ökologie und Gesundheit
  • Organisation, Recht und Verwaltung.

Die Unterrichtszeit in der berufsbegleitenden Ausbildung beträgt pro Woche im Durchschnitt 12 Wochenstunden.

Die Unterrichtsverteilung ist zum jetzigen Planungsstand vorgesehen wie folgt:

  • 1 Tag /Woche à 8 Unterrichtsstunden,
  • 1 Tag /jede 4. Woche à 8 Unterrichtsstunden,
  • Blockunterricht/erste Sommer- und Herbstferienwoche.

Unterrichtsbeginn ist der erste Schultag nach den Berliner Sommerferien am 20.08.2014.

Die Ferien an der Fachschule für Sozialpädagogik richten sich in der Regel nach den Berliner Schulferien für allgemeinbildende Schulen, ausgenommen sind die o.g. Unterrichtszeiten im Blockunterricht.

Die Kosten für die Teilnahme an der Ausbildung betragen monatlich 30 €, im Semester 180 €. Lernmittel, die die Studierenden selbst zu tragen haben, werden mit 15 € / Monat veranschlagt.


Das PFH als Ausbildungsstätte

Das Pestalozzi-Fröbel-Haus ist eine Stiftung öffentlichen Rechts, die den Auftrag hat, Erzieherinnen und Erzieher auszubilden.

Zu diesem Ausbildungszweck unterhält das Pestalozzi-Fröbel-Haus eigene Praxiseinrichtungen mit vielfältigen sozialpädagogischen Aufgaben und Konzeptionen. Der Verbund von Ausbildung und Praxis unterscheidet das Pestalozzi-Fröbel-Haus von allen anderen Erzieherfachschulen im Land Berlin und ist zugleich die Voraussetzung an der Fachschule des Pestalozzi-Fröbel-Hauses eine möglichst praxisbezogene Berufsausbildung zu gewährleisten.

Im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung stehen in begrenztem Umfang Beschäftigungsmöglichkeiten in den Einrichtungen unseres Hauses zur Verfügung.

Zum PFH gehören heute:

  • Eine Fachschule für Sozialpädagogik
  • Eine Fachoberschule für Gesundheit und Soziales
  • Kindertagesstätten in Charlottenburg und Schöneberg
  • Ganztagsbetreuungen in Kooperation mit Grund- und Sekundarschulen
  • Jugendsozialarbeit an Schulen
  • Nachbarschafts- und Familienzentren
  • Erzieherische Hilfen
  • Erziehungs- und Familienberatung
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit


Fachschule für Sozialpädagogik
Schulsekretariat, Frau Staggenborg
Karl-Schrader-Straße 7–8
10781 Berlin
Tel: 49 30 217 30-242

Das Sekretariat der Fachschule für Sozialpädagogik befindet sich links im Hochparterre des Hauptgebäudes Haus I, Zimmer 015.

Auskünfte werden von Montag bis Freitag zu den üblichen Bürozeiten erteilt: Tel: 49 30 217 30-242.

Wir bitten um Bewerbungen auf postalischem Wege.
Von Detailnachfragen per E-Mail bitten wir abzusehen.

Bewerbungsfrist: Mitte Januar bis Ende Mai.

text/grafik: Flyer PFH