Offener Brief des Quartiersrates Schöneberger Norden zum Urteil des Berliner Sozialgerichtes vom 16. 04. 2012

Wichtiges Mitbestimmungsgremium: der Quartiersrat

Quartiersrat Schöneberger Norden
c/o VorOrtBüro des Quartiersmanagements, Pallasstraße 5, 10 781 Berlin

Berlin, 4. Mai 2012

An

  • Herrn Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister
  • Frau Dilek Kolat, Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen
  • Herrn Michael Müller, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin
  • Frau Angelika Schöttler, Bezirksbürgermeisterin Tempelhof-Schöneberg
  • Frau Dr. Sybill Klotz, Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung Tempelhof-Schöneberg
  • an die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus und in der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg


betrifft: Urteil des Berliner Sozialgerichtes vom 16. 04. 2012


Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit Entsetzen haben wir als Quartiersräte des Schöneberger Nordens die Berichterstattung der taz vom 16. 04. 2012 wahrgenommen über das Urteil des Berliner Sozialgerichts, nach dem eine sechsköpfige Familie aus der Steinmetzstraße in unserem Bezirk ausziehen soll, da die Miete über dem vom Jobcenter festgelegten Satz liegt.

Dieses Urteil bedeutet nicht nur eine unangemessene Härte für die Familie, die seit 15 Jahren in unserem Stadtteil wohnt. Die Kinder – auf dem Weg zum Abitur – würden aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen, der schwerkranke Vater müsste in Zukunft weite Wege zurücklegen, um die vertrauten Ärzte zu konsultieren.

Dieses Urteil und weiter steigende Mieten würden aber auch unseren Stadtteil als Ganzes beschädigen. Angst vor Umzügen würde sich breitmachen. Die Erfolge der zahlreichen Quartiersmanagementprojekte würden gefährdet, wenn durch erzwungene Wegzüge die nachbarschaftlichen Bindungen gekappt werden.

Sind Spandau und Marzahn Alternativen für Betroffene? Eine Wohnung nach den Vorgaben des Jobcenters – für sechs Personen 755 € Miete - ist auch dort nicht zu finden. Aus Spandau, das schon etliche aus der Innenstadt Vertrieben aufgenommen hat, ist zudem bekannt, dass auch dort die Mieten über den vom Jobcenter festgelegten Sätzen liegen. Die landeseigenen Wohnungsgesellschaften vermieten deswegen dort an Hartz IV-Bezieher oft zu Preisen unterhalb der kalkulierten Mieten. Das könnte auch im Schöneberger Norden möglich sein!

Wir bitten Sie dringend tätig zu werden:

  1. Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass die betroffene Familie in der Steinmetzstraße bleiben kann. Hier muss schnell und unbürokratisch eine Lösung gefunden werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Rechstanwältin der Familie, Frau Anja Weidner, Fachanwältin für Sozialrecht, Wartburgstraße 4, 10823 Berlin.
  2. Setzten Sie sich bitte dafür ein, dass solche Urteile wie das des Berliner Sozialgerichts vom 16. 4. 2012 überflüssig werden. Eine Erhöhung der vom Jobcenter festgelegten Mietsätze ist dafür unabdingbar genauso wie neue Maßnahmen zur Begrenzung der rasant steigenden Mieten.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Christine Scherzinger



Quartiersrat Schöneberger Norden
Teilnehmer des Präventionsrat Schöneberger Norden am 26. 04. 2012

text: QR Schöneberger Norden