Neueinteilung der "Soziale Stadt"-Mittel: Quartiersfonds 1 - 3

 

Der Quartiersfonds 1

Der Quartiersfonds 1 ist ein Bewohnerfonds, ehemals Aktionsfonds genannt. Im Rahmen des Quartiersfonds 1 werden sozio-kulturelle Projekte bis zu 1.000 Euro gefördert. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird von der Vergabejury im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde getroffen. Das QM-Team ist verpflichtet, die Mittel an Dritte weiterzugeben.
Dieser Fonds dient der Finanzierung von kurzfristigen und schnell sichtbaren Maßnahmen im Quartier. Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Quartiers entsprechen und sollen insbesondere auf die Förderung der Bewohneraktivierung und -beteiligung ausgerichtet sein. Maßnahmen, die aus dem Quartiersfonds 1 finanziert werden können, müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Förderung der Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Förderung und Anleitung zur Selbsthilfe
  • Förderung der Eigenverantwortung
  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte
  • Nutzen für die Gemeinschaft/Nachbarschaft
  • Belebung der Stadtteilkultur

Der Quartiersfonds 2

Der Quartiersfonds 2 fördert sozio-kulturelle Projekte in einem Rahmen zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Er dient der Finanzierung von nachhaltig wirkenden Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsschwerpunkte der Quartiere. Die Projekte müssen den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und der Förderrichtlinie entsprechen. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird vom Quartiersrat im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde getroffen. Auch hier ist das QM-Team verpflichtet, die Mittel an Dritte weiterzugeben.

Der Quartiersfonds 3

Der Quartiersfonds 3 fördert sozio-kulturelle Projekte und Maßnahmen ab 10.000 Euro und dient der Finanzierung von nachhaltig wirkenden Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsschwerpunkte der Quartiere. Die Projekte müssen den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und der Förderrichtlinie entsprechen. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird vom Quartiersrat im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde getroffen. Die Entscheidung zur Trägerauswahl wird in der Steuerungsrunde unter Einbeziehung des Quartiersrats getroffen.