LSK-Programm zur Förderung von Mikroprojekten – bis 22. Dezember Projektvorschläge einreichen!

Ab sofort können Anträge zur Projektförderung im Rahmen des Programms Lokales Soziales Kapital gestellt werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 22. Dezember 2013.
Frühester Projektbeginn ist am 01. Mai 2014.
Die Laufzeit der Projekte ist beschränkt auf 12 Monate, also bis 30.04.2015.

Die aktuellen Formulare können Sie unter bbwa-berlin.de abrufen. Dort finden Sie auch alle weiteren Infos, z.B. zu den Förderbedingungen.

Als Ansprechpartner/innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Comovis GbR, Regionalbüro Kronenstraße
Kronenstraße 6
10117 Berlin
Herr Achim Wolf
Telefon: 030 - 284 09 -231
Telefax:: 030 - 284 09 -195
achim.wolf[at]comovis[.]de

comovis GbR, Regionalbüro Bernburger Straße
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
Frau Heide Dendl
Tel: 030 – 69008564
Fax: 030 – 69008585
heide.dendl[at]comovis[.]de

BA Tempelhof-Schöneberg
Wirtschaftsberatung und Europaangelegenheiten
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
Wbf 4, Frau Anja Kraatz
Tel.: 030/90 277-2835
Fax: 030 /90 277-4200
anja.kraatz[at]ba-ts.berlin[.]de

Die Anträge sind einzureichen bei der bezirklichen Wirtschaftsberatung, Frau Anja Kraatz (per Mail und Briefpost, wegen der Originalunterschrift).

Lokales Soziales Kapital (LSK)


Wesentliche Ziele des Programms:

  • Heranführen kleiner und neuer Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF)
  • soziale Netzwerke auf lokaler Ebene aufzubauen und zu stärken
  • Beschäftigungsförderung auf lokaler Ebene
  • Projektteilnehmenden einen Zugang ins Erwerbsleben zu ebnen
  • Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF (Chancengleichheit von Frauen undMännern, Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund)

Das Programm LSK verknüpft dabei gemeinwesenorientierte Aktivitäten mit beschäftigungspolitischen Zielstellungen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden.
Die Beschäftigungsorientierung eines Mikroprojekts zeichnet sich dadurch
aus, dass es den Projektteilnehmenden einen Zugang ins Erwerbsleben ebnet.
Hierzu zählen die praktische Vermittlung fachlicher Kompetenzen, die Stärkung von sozialen und methodischen Fähigkeiten und die Verbesserung der individuellen Handlungsmöglichkeiten. Als ein Förderinstrument der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit unterstützt das Programm die Strategie der Vernetzung bezirklicher Entwicklungspotenziale um einen Beitrag zur beruflichen wie sozialen Integration benachteiligter Personengruppen und zur Schaffung neuer Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu leisten. Dem liegt die Überzeugung zu Grunde, dass lokale Partnerschaften den jeweiligen örtlichen Bedarf am besten kennen und dementsprechend gemeinsam Handlungsstrategien erarbeiten und umsetzen können.

Verfahren
Die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen erfolgt einmal jährlich nach öffentlicher Bekanntgabe. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen bei den Bezirklichen Bündnissen (BBWA) wird einheitlich festgelegt.
Die Vorauswahl der Projekte erfolgt über Auswahlgremien der BBWA. Die Vorprüfung der Förderfähigkeit wird durch die Regiestelle LSK, comovis GbR Regionalbüro Kronenstraße, vorgenommen.
Über die zu fördernden Projekte bestimmen die Steuerungsgremien der BBWA. Die ausgewählten Projekte werden in Abstimmung mit den BBWA von der Regiestelle LSK aufgefordert, einen Antrag zu stellen.

Antragsteller
Das Spektrum der potenziellen Antragsteller/-innen für ein LSK-Projekt ist breit gefächert. Es reicht von natürlichen Personen, Personengesellschaften über private und gemeinnützige Unternehmen, eingetragene Vereine bis hin zu nichtrechtsfähigen Organisationen wie Bürgerinitiativen, Aktionsgruppen oder Arbeitsgemeinschaften.
Das Programm richtet sich vor allem an neue Gruppen von Projektträgern, die bisher an keiner ESF-Förderung partizipiert haben. Falls erfahrene ESF-Träger Anträge für Mikroprojekte stellen, ist zu beachten, dass es sich um eine neue Aktivität für diese Organisation handelt und nicht den herkömmlichen Aktivitäten des Antragstellers zuzuordnen ist.

Beispiele für möglicher Antragsteller/-innen:

  • lokale Initiativen und Interessengemeinschaften
  • Selbsthilfegruppen und Freiwilligenorganisationen
  • gemeinnützige Vereine
  • natürliche und juristische Personen
  • Jugendorganisationen
  • Frauenverbände, Fraueneinrichtungen etc.
  • Migrantenorganisationen

Fördersumme

Die Fördersumme je Vorhaben und Jahr beträgt in der Regel bis zu 10.000,00 € und wird als projektbezogenen Förderung zur Verfügung gestellt. Förderfähige Kosten sind Personalausgaben sowie Sachkosten inklusive Honorarmittel. Investitionen und Baumaßnahmen sind nicht förderfähig. Die Zuwendung wird in Form einer Vollfinanzierung ausgereicht. Eine Mitfinanzierung Dritter ist nicht erforderlich.

Förderschwerpunkte

Es können nur solche Projektideen für die Förderung ausgewählt werden, die einen der drei folgenden LSK-Förderschwerpunkte zum Inhalt haben:

A) Unterstützung von Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung wie z.B.:

  • Vermittlung von fachlichen Kompetenzen
  • Integrationsprojekte für besonders benachteiligte Zielgruppen
  • gezielte Projekte gegen den Schulabbruch benachteiligter Jugendlicher

B) Förderung bzw. Schaffung neuer Beschäftigung durch lokale Initiativen für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt wie z.B.:

  • Unterstützung von beschäftigungswirksamen Aktivitäten
  • Maßnahmen zur Festigung und Professionalisierung von Selbsthilfegruppen
  • Weiterbildung für lokale Kleinstinitiativen

C) Unterstützung von beschäftigungsorientierten Netzwerken, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen wie z.B.:

  • Unterstützung zur Gründung oder Festigung lokaler Netzwerke
  • Förderung des Zusammenschlusses von Arbeitssuchenden
  • Unterstützung zur Professionalisierung und Weiterbildung von Akteuren in lokalen Netzwerken

Darüber hinaus muss sich jedes Projekt einem Handlungsfeld der lokalen Aktionspläne der BBWA zuordnen lassen. Die Inhalte der Aktionspläne und die jeweiligen bezirklichen Handlungsfelder sind auf der Webseite der BBWA www.bbwa-berlin.de veröffentlicht.

Nicht förderfähig sind u.a. folgende Projektinhalte:

  • Baumaßnahmen und Investitionen
  • Projekte ohne Beschäftigungsbezug
  • Freizeitorientierte Angebote
  • Projektangebote, die Tagesgeschäft des Antragstellers/-in sind
  • Profilings und Bewerbungstrainings
  • Gründerberatung und Coaching von Einzelpersonen
  • Projekte für Kinder unterhalb der 7. Klasse
  • nicht beschäftigungsorientierte Integrationsmaßnahmen
text: Aufruf BA