Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern

Am Donnerstag, dem 26. Januar 2012, wurde im Goldenen Saal des Rathauses Schöneberg die „Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern vor der Gefährdung des Kindeswohls“ zwischen dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und den bezirklichen Trägern der Suchthilfe unterzeichnet.

In der Vereinbarung heißt es u.a.: „Auf Grundlage des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17. Dezember 2009, der gemeinsamen Ausführungsschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin vom 8. April 2008 sowie der Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern vor der Gefährdung des Kindeswohles schließen die Träger der Drogen- und Suchthilfe mit den Kooperationspartnern Jugendamt Tempelhof-Schöneberg sowie der Abt. Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung von Tempelhof- Schöneberg nachstehende Kooperationsvereinbarung ab:

Ziel der Kooperationsvereinbarung ist die verbindliche Gestaltung der Zusammenarbeit und Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Kinderschutzes im Bezirk Tempelhof- Schöneberg, hier: die Gefährdung von Kindern suchtkranker Eltern frühzeitig zu erkennen, um schnell, professionell und angemessen Hilfe anbieten und ggf. intervenieren zu können.

Die Träger der Suchthilfe haben Kontakt zu suchtkranken Schwangeren und wirken darauf hin, dass die medizinische Betreuung durch Vermittlung in die Infektionsambulanz der Charite, des Campus Virchow oder andere Geburtskliniken, in denen Kinderkliniken angeschlossen sind, gewährleistet ist, den Zugang zu Hilfe- und Unterstützungsangeboten während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu gewährleisten, ggf. die Einleitung der Substitution mit begleitender psychosozialer Betreuung erfolgt, ggf. die Kontaktaufnahme zum Jugendamt Tempelhof-Schöneberg erfolgt, die Vermittlung in das Angebot der aufsuchenden Elternhilfe stattfindet.

Die Träger der Suchthilfe haben Kontakt zu suchtkranken Eltern mit minderjährigen Kindern sowie zu suchtmittelgefährdeten Kindern und Jugendlichen und prüfen in den ersten Kontakten die Familiensituation und das mögliche Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung.
Gegebenenfalls geschieht dies in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Tempelhof- Schöneberg oder dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Tempelhof-Schöneberg.

Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg nimmt die im Art. 6 Grundgesetz definierte „Wächterfunktion“ wahr und gewährleistet im Rahmen seiner sozialpädagogischen Arbeit den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen gem. § 8 a SGB VIII. Sollte der/die Mitarbeiter/ in des Jugendamtes im Kontakt zu den Eltern auf Anhaltspunkte stoßen, welche eine Suchterkrankung nahe legen, unterstützt er/sie die Eltern den Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle aufzunehmen und eine suchtspezifische Hilfe anzunehmen.

Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg gewährleistet die Erreichbarkeit in Fällen möglicher Kindeswohlgefährdungen werktags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr durch den Krisendienst-Kinderschutz unter der Tel.: 90277-5555.

Außerhalb dieser Dienstzeiten steht die Berliner Hotline Kinderschutz Tel.: 610066 zur Verfügung.

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Tempelhof-Schöneberg ist Ansprechpartner für alle Ärzte, im besonderen Frauen- und Kinderärzte, Geburtskliniken, sowie Hebammen und Entbindungspfleger im Bezirk Tempelhof-Schöneberg und steht unterstützend als Kooperationspartner zur Verfügung. Er betreut kinderärztlich und sozialpädagogisch im Rahmen von Hilfeplanverfahren des Jugendamtes die Eltern und deren Kinder. Die Kinderschutzkoordinatorin des Gesundheitsamtes stellt die Verbindung zu den verschiedenen Diensten des Gesundheitsamtes sicher.

Für die Beratung bei Kindeswohlgefährdungen stehen die Kinderschutzfachkräfte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes zur Verfügung.

Im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz findet alle zwei Monate eine bezirkliche AG „Netzwerk Kinderschutz“ nach § 78 SGB VIII statt. Diese initiiert jährlich ein bis zwei bezirkliche Kinderschutzkonferenzen (Fachkonferenzen).

Die Kinderschutzmeldungen werden im Jugendamt Tempelhof-Schöneberg monatlich statistisch erfasst und entsprechend ausgewertet. Die Kooperationspartner treffen sich einmal jährlich zur gemeinsamen Auswertung der Vereinbarung und zum Informationsaustausch, aktualisieren und passen gegebenenfalls die Vereinbarung an.

Die Kooperationsvereinbarung wurde unterzeichnet von:
Dr. Sibyll Klotz, Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales und Stadtentwicklung, Oliver Schworck, Bezirksstadtrat für Jugend, Ordnung und Bürgerdienste, Joachim Bovelet, Geschäftsführung: Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH, Horst Brömer, Geschäftsführung: Tannenhof Berlin- Brandenburg e.V., Dagmar Heidt-Müller, Geschäftsführung: PBAM Therapeutische Arbeitsgemeinschaft e.V., Michael Hoffmann-Bayer, Geschäftsführung: Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e.V., Barbara Kappaun, Geschäftsführung: Hiram Haus, Stätte freiheitlicher Gemeinschaftsbildung, Angelika Vahnenbruck, Geschäftsführung: La Vida g GmbH/FAM. An der Vertragsunterzeichnung nahmen ferner teil: Wolfgang Mohns, Jugendamtsdirektor, Dr. Rolf Syben, Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Wolfgang Reyher, PBAM, Psychosoziale Beratungsstelle für Alkohol- und Medikamentenabhängige, Heike Tzschoppe, Tannenhof, Heide Mutter, Suchthilfekoordinatorin des Gesundheitsamtes, und Christine Hucklenbroich, Kinderschutzkoordinatorin des Jugendamtes. (alle auf dem Foto abgebildet)

text: KiTS aktuell; foto: Ed Koch – jats