Schöffinnen bzw. Schöffen für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen gesucht

Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg sucht weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in der Amtszeit von 2014 bis 2018 am Amtsgericht oder Landgericht als Schöffinnen bzw. Schöffen für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen fungieren möchten. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter.
Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil.
Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Die Wahl wird im Spätherbst 2013 erfolgen. Eine Zusicherung der Wahl ist mit der Bewerbung nicht verbunden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich gewählt werden.
Als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe kann jede/r Deutsche tätig werden, die/der zum Stichtag 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, mit Hauptwohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldet ist und über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügt. Diese Erfahrungen müssen nicht beruflicher Art sein, sondern können auch im privaten Umfeld, z.B. bei der Erziehung eigener Kinder oder im Rahmen einer Lesepatenschaft erworben worden sein.

Weitere Informationen und das Formblatt für die Bewerbung finden Sie auf der Internetseite des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg.

Interessentinnen und Interessenten können bis zum 28. Februar 2013 ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes gegenüber dem Jugendamt Tempelhof-Schöneberg, JugZ-G 2, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin erklären. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Bewerbungsbogen in jedem der bezirklichen Dienstgebäude beim Pförtnerdienst einzureichen.

Kontakt: Frau Guse, Tel. 90277 6796, Mail: Ursula.Guse[at]ba-ts.berlin[.]de

text: PM BA