Dienstag, 21.11.2017

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg sucht Jugendschöff_innen

Für die Amtszeit 2019 bis 2023 werden für das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Tiergarten

Jugendschöff_innen gesucht.

Jugendschöff_innen nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen der Jugendgerichte teil. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter_innen.

Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöff_innen als nicht speziell juristisch ausgebildete Richter_innen sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

Die nächste Schöff_innenenwahl findet im Jahr 2018 statt, die neue Amtsperiode beginnt 2019 und endet 2023.

Durch Ihr Engagement als Jugendschöff_in können Sie unser Rechtssystem unterstützen. Sie können sich ab sofort bis Ende Februar 2018 für dieses Ehrenamt bewerben.

Voraussetzungen für die Übernahme des Schöff_innenamtes:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • nicht älter als 69 Jahre
  • Hauptwohnsitz in einem Berliner Bezirk
  • keine Vorstrafen
  • gesundheitliche Eignung


Zusätzlich für die Übernahme des Jugendschöff_innenamtes:

  • erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung

(z. B. durch ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfeeinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich oder auch im Rahmen von privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit)

Neben diesen formalen Kriterien sollte beachtet werden, dass das verantwortungsvolle Amt einer/s Schöff_in in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt.

Sollten Sie sich bewerben, werden Sie in eine Vorschlagsliste aufgenommen. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedeutet nicht, dass die Bewerber_innen tatsächlich für das Schöff_innenamt berufen werden. Aus der Vorschlagsliste wird die erforderliche Anzahl von Schöff_innen durch den Schöff_innenwahlausschuss beim Amtsgericht für die fünf Geschäftsjahre ausgewählt.

Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie im Internet auf den folgenden Seiten:


Wenn Sie Interesse an dem Amt einer/s Jugendschöff_in haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Jugendamt - JugZ-G -
Postanschrift: 10820 Berlin, John-F.-Kennedy-Platz
Tel.: (030) 90277-6796/-6013/-6088/-4442
Fax: (030) 90277 4671
E-Mail: jugendschoeffen[at]ba-ts.berlin[.]de

Gerne übersenden wir Ihnen eine Bereitschaftserklärung sowie ein ausführliches Merkblatt über das Schöff_innenamt. Diese stehen auch auf der Internetseite des Jugendamtes zur Verfügung.

Sollten Sie nicht an einem Jugendschöffenamt, sondern an der Tätigkeit als Schöff_in in der Strafgerichtsbarkeit für Erwachsene interessiert sein, richten Sie Ihre Bewerbung bitte direkt an das

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirkswahlamt
Postanschrift: John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin
Tel.: (030) 90277-7111
Fax: (030) 90277-7001
E-Mail: buergeramt[at]ba-ts.berlin[.]de

text: PM BA