Interessante Neuigkeiten zur Bleiberechtsregelung in Berlin auf einer Veranstaltung im PallasT

Ein erfolgreicher Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung setzt jedoch u. a. eine verbindliche schriftliche Zusicherung eines Arbeitgebers für den Ausländer voraus, die die wöchentliche Arbeitszeit, den Bruttostundenlohn und den monatlichen Netto-(Brutto-)lohn beinhaltet. Die Arbeitserlaubnis wird dann erst mit der Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Da die Informationspolitik der Senatsverwaltung für Inneres als nicht ausreichend kritisiert wurde, hat der Flüchtlingsrat Antragsmuster für die Stellung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung oder für eine verbindliche Zusicherung des Arbeitgebers entworfen, die auch während der Veranstaltungauslagen.

Weitere heiß diskutierte Themenschwerpunkte waren auch die Ausschlussgründe nach der Bleiberechtsregelung, insbesondere die Straffälligkeit. Berlin hat die beschlossene "Sippenhaft" der Gesamtfamiliediesbezüglich „entschärft", sodass gegebenenfalls ein Teil der Familie in Deutschland ein Bleiberecht bekommen kann,wenn das straffällig gewordene Familienmitglied Deutschland freiwillig verlässt und z. B. die Lebensunterhaltssicherung minderjähriger Kinder gesichert ist.

Die Veranstaltung war gut besucht von institutionellen Vertreterinnen und Vertreter und natürlich auch von vielen Betroffenen. Daher konnten nicht alle Fragen im Detail beantwortet werden, bei komplexen Fällen wurden die Fragesteller an Beratungsstellen oder Anwälte verwiesen.
Der Bedarf an Informationen war insgesamt sehr groß und die Fragenden offenbarten teilweise dramatische Familiensituationen, deren Probleme durch die Regelungennicht absehbar gelöst werden können. Die bislang beschlossene Bleiberechtsregelung wurde mehrfachals nicht ausreichend kritisiert.

Weiterführende Links:- Flüchtlingsrat Berlin - Aktion Hier Geblieben - Innenministerkonferenz - Berliner Innensenat