Herzlich willkommen zum Infoabend "Neuregelungen zum Aufenthaltsgesetz " am 14. November!
Seit Ende August ist das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien in der Europäischen Union in Kraft getreten. Das führt zu zahlreichen Änderungen im Aufenthaltsrecht - alle Interessierten sind eingeladen zum Informationsabend im PallasT am 14. November.
Zu den Änderungen, die seit dem 28. August 2007 gelten, zählen zum Beispiel die Neuregelungen zum Familiennachzug und die sogenannte Altfallregelung. Der Ehegattennachzug eines ausländischen zu seinem deutschen Partner ist nur noch möglich, wenn noch vor dem Umzug nach Deutschland Sprachkenntnisse nachgewiesen werden (Deutschgrundkenntnisse der Stufe A1).
Neu ist auch für den Ehegattennachzug die Heraufsetzung des Ehegattenalters von 16 auf 18 Jahre.
Die neu eingefügte Altfallregelung als gesetzliche Bleiberechtsregelung stellte nach der vor kurzem noch veröffentlichten Berliner Weisung des Senats für Inneres, im Vergleich zu dem Innenministerkonferenzbeschluss vom 18.11.2006, eine Verschlechterung für die von der bisherigen Bleiberechtsregelung potentiell Betroffenen dar. Asylbewerber /innen mit Aufenthaltsgestattung sollten demnach in Berlin dieses Recht nicht mehr haben.
Nach einer Podiumsdiskussion des Flüchtlingsrats Berlin mit Innensenator Körting am 19.09.2007 in der Heilig-Kreuz-Kirche reagierte der Innensenator auf die Frage der fehlenden Einbeziehung von Asylbewerber/innen und wollte sich in dieser Hinsicht mit seinen Länderkollegen abstimmen.
Die Weisung der Berliner Ausländerbehörde zur Altfallregelung wurde seit dem 25.09.2007 vorläufig zurückgezogen, weil „Details der Umsetzung der gesetzlichen Altfallregelung noch geklärt werden".
Das Quartiersmanagement Schöneberger Norden veranstaltet hinsichtlich der aktuellen Änderungen im Aufenthaltsgesetz zum Thema Bleiberecht in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Berlin
am 14.11.2007 um 19 Uhr
einen kostenfreien Informationsabend
im PallasT
Pallasstr. 35 in Berlin-Schöneberg.
Außerdem steht Ihnen weiterhin die wöchentliche kostenlose Rechtsberatung im Ausländer-, Asylverfahrens- und Staatsangehörigkeitsrecht durch Frau Rechtsanwältin Sylvia Pfaff-Hofmann offen:
jeden Dienstag von 10.30 bis 12.00 Uhr
Vorortbüro Quartiersmanagement Schöneberger Norden
Pallasstr. 5
10781 Berlin
Tel. Vorortbüro: 23 63 85 85