Das Landgericht Berlin hat die Entscheidung über die Räumungsklage verschoben

Die Richterin am Landgericht Berlin hat am 20.07.2016 nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage mit den Parteien erklärt, sie beabsichtige, die Räumungsklage auszusetzen, bis die gerichtlichen Entscheidung zum vom Bezirksamt geltend gemachten Vorkaufsrecht vorliege.

Nach Aussagen des Rechtsanwaltes der Beklagten Harmonie e.V. bekommt nun zunächst der Kläger Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme, danach Harmonie e.V. Für Mitte August wird mit dem Beschluss der Richterin gerechnet.

Für Harmonie e.V. heißt das, dass auch die Räumung erst einmal verschoben ist.

 

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txt: Peter Pulm (QM); bild: Online-Petition