Harmonie e.V. kann erst mal bleiben!

Am 12. August 2016 hat das Landgericht Berlin das Verfahren der Räumungsklage der Formica GbR gegen Harmonie e.V.ausgesetzt. Gegen den Beschluss können die Streitparteien Beschwerde beim Kammergericht einlegen.

Bleibt es bei dem Beschluss, wird über die Räumungsklage erst dann entschieden, nachdem das Verfahren der BIMA gegen das Land Berlin zum Vorkaufsrecht der Häuser an der Kreuzung Großgörschenstraße / Katzlerstraße abgeschlossen ist.  

Hier erfahren Sie Näheres zum Rechtsstreit und der drohenden Räumung von Harmonie e.V.

Der Quartiersrat Schäneberger Norden hat auch eine Online-Petition für harmonie e.V. gestartet.

text: Uyguner (QM)