Gut besuchte Infoveranstaltung über „Gesetzliches Bleiberecht"
Informationen zum aktuell gültigen Bleiberecht, Antworten auf konkrete Fragen und die Zusicherung seitens der Bezirkspolitik, bei Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu helfen: Das waren wichtige Punkte auf der Info-Veranstaltung am 14. November 2007 im PallasT.
Am 14.11.2007 veranstaltete das Quartiersmanagement Schöneberger Norden in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Berlin im PallasT zum dritten Mal in Folge einen Informationsabend über Fragen zu Duldung und Aufenthaltsstatus - diesmal über das erst seit Ende August dieses Jahres geltende gesetzliche Bleiberecht. Dabei ging es um Neuregelungen, die langjährig in Deutschland lebende, vorwiegend geduldete Ausländer und Ausländerinnen ohne Aufenthaltserlaubnis betreffen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung, zu der mehr als 50 Interessierte gekommen waren, stand die so genannte Altfallregelung.
Podiumsteilnehmer/-innen waren Frau Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Herr Georg Classen vom Flüchtlingsrat, Herr Ibrahim Kanalan von Jugendliche ohne Grenzen. Die Moderation führte Frau Rechtsanwältin Sylvia Pfaff-Hofmann.
Nach einem Kurzfilmvortrag von Jugendliche ohne Grenzen über die Problematik von langjährig in Deutschland lebenden, aber von Abschiebung bedrohten ausländischen Jugendlichen forderte Herr Kanalan in seinem Vortrag eine großzügige Umsetzung der gesetzlichen Altfallregelung. Er wies darauf hin, dass im Verhältnis zu anderen Bundesländern Berlin weit weniger Aufenthaltserlaubnisse nach dem IMK-Beschluss erteilt hätte. Er kritisierte die unzureichende Informationspolitik der Ausländerbehörde und des Senats und äußerte Befürchtungen, dass auch von der gesetzlichen Bleiberechtsregelung zu wenige profitieren würden.
Frau Rechtsanwältin Böhlo beschrieb, dass es in Berlin eine rechtliche Grauzone in Sachen Altfälle gibt: Im September war die entsprechende sehr harsche Weisung der Berliner Ausländerbehörde zurückgenommen worden, eine neue Anleitung gibt es aber noch nicht.
Außerdem, so Herr Classen, führe die mangelnde Informationspolitik der Ausländerbehörde, des Senats und auch des Integrationsbeauftragten zu erheblichen Zeiteinbußen. Die Betroffenen müssten ihre Anträge so schnell wie möglich stellen und so schnell wie möglich Arbeit finden. Ausländerbehörden anderer Bundesländer würden Betroffene gezielt anschreiben und auf ein mögliches gesetzliches Bleiberecht hinweisen.
Nach den Vorträgen waren die Anwesenden aufgefordert, Fragen zu stellen bzw. Beiträge zu leisten.
Hervorzuheben ist, dass Vertreter/innen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg ihre Unterstützung bei der Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit anboten und eingehende Fragen zur Bleiberechtsproblematik stellten.
Am Ende der zeieinhalbstündigen Veranstaltung hatten die Anwesenden noch ausreichend Gelegenheit, Einzelfragen zu stellen.
Die Veranstaltung wurde insbesondere unterstützt vom Vorortbüro Schöneberger Norden und vom Bülow-Team, das für die Aushänge der Plakate und das Verteilen der Flyer/Postkarten sorgte und für den Auf- und Abbau der Stühle und Tische pünktlich und zuverlässig sorgte.
Eine kostenlose Rechtsberatung zum Ausländer-, Asylverfahrens- und Einbürgerungsrecht findet jeden Dienstag von 10.30 bis 12.00 Uhr im Vorortbüro Schöneberger Norden in der Pallasstr. 5 statt.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Altfallregelnung finden Sie auf den Internetseiten des Flüchtlingrats .
text: Sylvia Pfaff-Hofmann