Gerichtsverhandlung zu den BImA-Häusern am 23.03.2017

Nun geht es weiter in Sachen BImA-Häuser an der Ecke Großgörschenstraße und Katzlerstraße: Im Rechtsstreit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gegen das Land Berlin geht es um die Ausübung des Vorkaufsrecht durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zugunsten der Gewobag. Hier ist nunmehr ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts angesetzt worden: Donnerstag, den 23. März 2017 um 13.30 Uhr am Tegeler Weg 17-21 in 10589 Berlin.

txt: QM-Team