Förderprogramm „Gegen Rechtsextremismus und Ausgrenzung – Ziviles Engagement fördern“

Die Gefährdung der demokratischen Kultur durch Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Gewalt erfordert eine entschiedene Gegenwehr und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen.

Erforderlich ist der Wille zur Kooperation zwischen bezirklichen Einrichtungen, Institutionen, Vereinen und zivilgesellschaftlichen Initiativen.

Das Förderprogramm des Berliner Senats „Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ will Projekte fördern, die auf verschiedenen Ebenen einen Beitrag leisten zur Verminderung rassistischer, fremdenfeindlicher Einstellungen und Gewalt.

Förderungsfähige Projekte sollen vorrangig aus den nachfolgend skizzierten Bereichen kommen:

  • Unterstützung und Begleitung für Opfer von Rassismus und Diskriminierung;
  • Thematisierung des Antisemitismus und des Rassismus in der Gesamtgesellschaft und unter Zuwanderern;
  • Interkulturelle Entwicklung von Organisationen und Verwaltungen;
  • Entwicklung von Modellen der (interkulturellen) Konfliktmediation in hochverdichte-ten Wohngebieten insbesondere unter Einbeziehung ehrenamtlich tätiger Mediato-ren bzw. Mediatorinnen;
  • gewaltpräventive und demokratiefördernde Arbeit insbesondere mit Hauptschülern und Auszubildenden;
  • Unterstützung bezirklicher Akteure bei der Umsetzung lokaler Aktionspläne


Welche Projekte förderfähig sind, welche Förderkriterien beachtet werden müssen und wie Sie sich bewerben: Das erfahren Sie auf den Internetseiten des Berliner Integrationsbeauftragten.
Dort finden Sie auch generelle Hinweise zur Förderung von Projekte gegen Rechtsextremismus und Ausgrenzung.

text (Ausschnitt): Förderrichtlinien