Förderprogramm "Interkulturelle Projekte" - Bewerbung bis zum 1. Oktober 2015

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Ziel des Programms ist die spezifische Förderung von Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund durch die besondere Aktivierung und Beteiligung an künstlerischen Projekten, in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen.

Gefördert werden künstlerische Projekte, die sich mit interkulturellen Themen befassen, die bisher nicht oder nur unzureichend präsentiert werden.

Voraussetzungen

  • Die Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dieses mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Die Künstlerinnen und Künstler haben einen Migrationshintergrund.
  • Das Projekt hat noch nicht begonnen.
  • Die Projekte können auch Co-Produktionen sein, müssen jedoch in Berlin öffentlich präsentiert werden.
  • Die Künstlerinnen und Künstler müssen in Berlin leben und arbeiten.
  • Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung von Film- und Videoprojekten, die Bezuschussung von Druckkosten sowie der CD-Herstellung (Studiokosten).

Umfang der Förderung

Es können Projektzuschüsse bis maximal 20.000 € beantragt werden.
Der Einsatz von Eigenmitteln oder Drittmitteln wird nicht vorausgesetzt.
Zeitraum der Ausschreibung

Die Förderung im Bereich Interkulturelle Projekte wird in der Regel jeweils im August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

text: Senatskanlei für Kulturelle Angelegenheiten