Diskussion im Quartiersrat: Urheberrecht kontra Ausschreibungsvefahren
Wenn jemand eine sehr detaillierte Projektidee samt Umsetzungsplan beim Quartiersrat einreicht und dann die Ausschreibung nicht gewinnt, ist der Frust groß. Doch auch rechtliche Fragen stellen sich dann: Wo beginnt das Urheberrecht am „geistigen Eigentum" des Antragstellers?
Anlass der Diskussion um Für und Wider des vorgeschriebenen mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens im Januar 2007 war das Projekt „Kiezvideo - ein Video-Magazin": Der Antragsteller verwies berechtigterweise auf sein Recht an der Idee und den Umsetzungsstrategien, das eigentlich sehr schöne Projekt musste deswegen gestoppt werden.
Die Fragen, wie man zukünftig mögliche Urheberrechte innerhalb der Ausschreibung von Projektideen schützen kann und ab wann eine Idee ein (ausgefeilter) Projektvorschlag ist, werden deswegen derzeit (Stand Februar 2007) durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geklärt.
Deshalb gibt es jetzt auf den Unterlagen für Projektideen einen Zusatz, der darauf hinweist, dass mit der Abgabe der Unterlagen auf jegliche Urheberrechte an der Idee verzichtet wird.
Die zukünftigen Projektideen sollten außerdem zukünftig keine ausformulierten Ideen mit Umsetzungsstrategien beinhalten. Man möchte damit zudem sicherstellen, dass auch einfache Ideen von „weniger kompetenten" Bürgern eingereicht werden können, so die Erklärung von Senatsseite - fraglich war an dieser Stelle für die QR-Mitglieder, ob diese „einfachen Ideen" dann so viel Informationen enthalten, dass sie diskutiert werden können.
Die Jury befrüchtete auch, dass das Ausschreiben von Ideen zum „Aushebeln" bürgerschaftlichen Engagements führen kann. Bewohner/innen des Gebietes würden entmutigt, Ideen einzubringen, da sie befürchten müssen, dass die Ausführung der Idee an andere Personen bzw. Einrichtungen geht.
Zudem wurde von einigen Mitgliedern eine gewisse „Ungleichbehandlung von Institutionen gegenüber Privatpersonen" vorgeworfen, da bei Institutionen oftmals ohne Trägeraufruf quasi automatisch an die ideengebende Institution gebunden war. Dieses Verfahren wird vom Senat zum einen mit der räumlichen Bindung von z.B. Stadtteilzentren begründet, zum anderen mit der fachlichen und kontinuierlichen Arbeit der Institution, die ein externer Träger in diesem Maße und der Qualität oft nicht leisten könne.
Im konkreten Fall „Kiezvideo" wurden bei der Januar-Sitzung des Quartiersrats zwei Anträge zur „Heilung" des Fehlers aus dem QR gestellt.
Dazu wurde bemerkt, dass eine Heilung in Nachhinein nicht in Ordnung sei und die Entscheidung akzeptiert werden solle. Es bestehe die Gefahr für den QR, in seiner Arbeit unglaubwürdig zu wirken.
Andererseits könne durch die Heilung ein positives Signal für bürgerschaftliches Engagement gegeben werden.
Der Antrag, dem Ideengeber doch direkt den Zuschlag zu geben, erhielt keine Mehrheit.
Eine zweite Möglichkeit wäre, das Verfahren wieder aufzunehmen. Der Ideengeber sollte dann Träger des Projekts werden, die eigentliche Produktion des Videos (also die Durchführung des Projekts) sollte aber ausgeschrieben werden - ein Vorschlag, der auf Zustimmung stieß.
Wir sind gespannt auf die Prüfung des grundsätzlichen Ausschreibungsverfahrens des Senats für Stadtentwicklung und werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten!
text: Lippert/wolk; grafik: wolk