Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-66VE

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE für das Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56A sowie eine Teilfläche des Grundstücks Bautzener Straße 20 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, entlang der Bautzener Straße ein Wohngebiet mit wohnverträglichem Gewerbe, Kindertagesstätte und Einzelhandel zu entwickeln. Neben der Festsetzung von öffentlicher naturnaher Parkanlage sollen Fuß- und Radwegeverbindungen geschaffen werden. Insbesondere sollen hier eine Anbindung an den Gleisdreieckpark über die Yorckbrücke 5 sowie der Anschluss über den zukünftigen Stadtplatz Großgörschenstraße erfolgen.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Zeit:      Vom 11. April bis einschließlich 11. Mai 2016

Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 18.00 Uhr, Freitag von 7.30 bis 13.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten

Ort:        Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadt-entwicklung, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, Zimmer 3046, Tel.: 90277-2108

(Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abt. Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung, Fachbereich Stadtplanung, 10820 Berlin)

text: PM BA