Mittwoch, 08.11.2017

Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

"Eine kleine zweckfreie, individuelle Fabrik" - ein Kunst+Technik-Projekt von Christian Bilger und Julia Ziegler

Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt jährlich insgesamt mindestens 2 Millionen Euro aus Mitteln des Landes Berlin für kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung. Im Rahmen der Fördersäule 3 des Förderprogramms werden künstlerisch-pädagogische Kooperationsprojekte, die in einem Berliner Bezirk stattfinden, mit bis zu 3.000 € beziehungsweise in Ausnahmefällen bis zu 5.000 € gefördert.

Das Antragsverfahren wird dezentral über die Fachbereiche Kunst und Kultur der jeweiligen Berliner Bezirksämter organisiert. Es gelten unterschiedliche Antragsverfahren und Fristen.

Aktuelle Fristen
für Anträge auf Förderung im Jahr 2018 in der Fördersäule 3:

Tempelhof-Schöneberg: 11. April 2018

Informationen über die individuellen Verfahren sowie die Ansprechpartner*innen in den jeweiligen Bezirken finden Sie unter www.kubinaut.de/de/finanzen/berliner-projektfonds-kulturelle-bildung/foerdersaeulen/.

Förderbedingungen:
Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Zusammenarbeit zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung (Schule, Kita, Jugendclub, u.a.).

Gefördert werden künstlerische Aktivitäten, welche die eigenen Lebenswelten und Themen der jungen Menschen verhandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Zudem ist neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen auch die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

text/foto: Aufruf