Ausschreibung von Fördermitteln für Integrationsprojekte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert in der Förderperiode 2012 gemeinwesenorientierte Integrationsprojekte für Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhafter Bleibeperspektive. Diese Unterstützung soll die gesetzlichen Integrationsangebote ergänzen.

Die Handlungsfelder dieser gemeinwesenorientierten Projekte sind nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern die

  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Stärkung der interkulturellen Kompetenz,
  • Sucht-, Gewalt- und Kriminalitätsprävention,
  • Stärkung mitgebrachter Kompetenzen anhand von ressourcenorientierten Ansätzen,
  • Integration durch freizeitpädagogische Angebote und die
  • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern.


Gefördert werden können Jugendprojekte bzw. altersunabhängige Projekte mit einer jeweiligen Laufzeit von bis zu drei Jahren sowie in geeigneten Fällen auch Multiplikatorenschulungen.

In Abhängigkeit von der Haushaltslage können im Jahr 2012 ca. 50 neue Projektvorhaben gefördert werden. Für die Förderung der ausgewählten Projekte kann eine jährliche Bundeszuwendung von bis zu 50.000 Euro, für Multiplikatorenschulungen bis zu 5.000 Euro bewilligt werden. Die Projektantragsteller haben sich mit einem im Einzelfall angemessenen Eigenmittelanteil an den Projektgesamtkosten zu beteiligen. Die Einbringung von Drittmitteln ist, sofern möglich, erwünscht.

Förderfähige Zuwendungsempfänger sind Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderinnen und Zuwanderern auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.

Thematische Schwerpunkte der Förderung im Jahr 2012 sind

  • Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstentwicklung von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Förderung des interreligiösen Dialogs,
  • Förderung des sozialen Zusammenhalts durch Etablierung einer Willkommenskultur,
  • Förderung des Beitrags von Migrantenorganisationen zur Stärkung der Integration und des sozialen Zusammenhalts vor Ort,
  • Interkulturelle Öffnung.


Die Frist zum Einreichen der Anträge endet am 31. Oktober 2011. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h. später eingehende Projektanträge können bei der Projektauswahl leider keine Berücksichtigung finden. Ausgewählte Projekte können voraussichtlich zum 01. Juli 2012 beginnen.

Weitere Einzelheiten zu den Zielgruppen und dem Antragsverfahren können der öffentlichen Bekanntmachung auf den Internetseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entnommen werden.
Dort finden Sie auch weitere Informationen über die Förderrichtlinien und zum Thema "Gemeinwesenorientierte Projekte".

text: Aufruf BAMF