Auswahlverfahren zum Projekt „Respekt Schöneberg – Stadtteilarbeit zur Gewaltprävention“

Ausgangslage

Gemeinsam mit den Partnern vor Ort hat das Quartiersmanagement in den letzten Jahren immer wieder gewaltpräventive Ansätze im Quartier initiiert und deren Erprobung gefördert. Einige der Ansätze werden derzeit vom Jugendamt des Bezirksamts fortgesetzt oder sind durch andere Förderungen derzeit stabil finanziert und wirken fort. Durch die gemeinsame Arbeit von vielen Akteuren vor Ort konnte zu einem friedvollen Miteinander und zu einer Stabilisierung vormals auffälliger Straßenzüge beigetragen werden.

Entgegen dieser allgemeinen Stabilisierung kam es zu Silvester 2013 in einigen Teilbereichen und insbesondere an der Potsdamer Straße zu Vandalismus in überdurchschnittlichem Ausmaß. Dabei kam insbesondere illegales Feuerwerk zum Einsatz. Auch schwere Formen der Sachbeschädigung wurden festgestellt und haben nicht nur eine überregionale negative Aufmerksamkeit erzeugt, sondern gefährden das Binnenklima im Quartier nachhaltig. Vor allem männliche Personen im Alter von 16-50 Jahren aus dem Quartier aber auch aus umliegenden Stadtteilen waren an diesen Ereignissen beteiligt.

Seitdem beschäftigt sich auf Initiative des Quartiersmanagement Schöneberger Norden eine interne Facharbeitsgruppe aus den relevanten Akteuren mit diesen Vorfällen. Aus dieser Facharbeitsgruppe wurde unter Einbeziehung des Quartiersrates Schöneberger Norden eine Projektidee befürwortet, die auf Prävention (nicht Intervention) zielt.

Anknüpfend an die vorhandenen Netzwerke soll ein Projekt umgesetzt werden, das präventive Lösungsansätze auf Stadtteilebene initiiert und die präventive Arbeit des Bezirksamts, der Präventionsteams der Polizei sowie der nachbarschaftlichen Akteure vor Ort ergänzt. Dabei soll an den stabilisierten Netzwerken im Quartier, den Ankerpunkten des nachbarschaftlichen Engagements und den Beteiligungsansätzen z.B. für Kinder und Jugendliche angeknüpft werden.


Ziele

  • Initiierung und Organisation einer konstruktiven Auseinandersetzung zu den positiven wie negativen Aspekten von Feuerwerk mit verschiedenen Zielgruppen aus dem Quartier an unterschiedlichen Einrichtungen im Schöneberger Norden zur Sensibilisierung für die Auswirkungen und Folgen des Gebrauchs von illegalen Feuerwerkskörpern über den gesamten Projektzeitraum hinweg,
  • Konzeptionalisierung von Veranstaltungen zu diesem Thema für unterschiedliche Zielgruppen in Abstimmung mit den Einrichtungen vor Ort und unter Einbeziehung der Netzwerkpartner/innen,
  • Organisation von fachlichen Inputs,
  • Organisation und Umsetzung eines interaktiven Prozesses mit unterschiedlichen Zielgruppen zur Herstellung von kultursensiblem Material (z.B. Wanderausstellung),
  • Stabilisierung von nachbarschaftlichem Engagement zur stärkeren Identifizierung mit dem Stadtteil und Aktivierung unter dem Motto: „Wir lassen uns unseren Kiez nicht kaputt machen“,
  • Sichtbares Zeichen für ein friedvolles Silvester,
  • Identifizierung und Schaffung von Verstetigungsansätzen (z.B.: Qualifizierung Netzwerkpartner/innen, Material zur weiteren Verwendung nach Projektende, Gewinnung weiterer externer Partner, etc.)


Zielgruppen

  • Kinder, Jugendliche, Familien, Akteure vor Ort


Maßnahmebeschreibung

Das Projekt ist prozesshaft angelegt. Folgende Teilbausteine sollen umgesetzt werden:

  • Baustein 1: Initiierung einer kontinuierlichen Auseinandersetzung in der Nachbarschaft

Gemeinsam mit den Einrichtungen und abgestimmt mit den Netzwerkpartnern vor Ort sollen zielgruppenspezifische Formate initiiert und organisiert werden, die eine Auseinandersetzung mit positiven und negativen Aspekten innerhalb der Nachbarschaft unterstützen. Als Beispiel seien genannt: Interaktive Angebote, Workshops und/oder Info-Abende an Einrichtungen (Grundschulen (Kinder), Oberschulen (Jugendliche), Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (Kinder und Jugendliche), Nachbarschaftseinrichtungen (Familien).
Mögliche Themen könnten sein: kulturelle Tradition Silvester, Gefahren, Rechte (illegale, erlaubte Knaller), Ängste, Biographiegespräche, Strafrechtsbestände.

Berücksichtigt sollten sowohl fortwährende über das Jahr verteilte Formate wie Workshops, etc. im Rahmen bestehender Treffs (Vätergruppe, Bildungsbotschafter/innen, etc.) als auch Highlights, wie z.B. der Besuch von themenbezogenen Events (Pyronale, gemeinsame Ausflüge).

Weiterhin sollen die Mitarbeiter der nachbarschaftsorientierten Einrichtungen dabei unterstützt werden, bisher weniger eingebundene Gruppen anzusprechen.

  • Baustein 2: Organisation und Gestaltung eines interaktiven Prozesses mit unterschiedlichen Zielgruppen zur Erarbeitung von kultursensiblem Material

Mit den Netzwerkpartnern, an den Orten der Nachbarschaftsarbeit und mit weiteren möglichen Partnern (z.B. Feuerwehr) soll ein interaktiver Prozess zur Erarbeitung von Material umgesetzt werden, das über die Projektlaufzeit hinaus für Präventionsarbeit im Quartier zur Verfügung stehen soll. Dabei soll professionelles Material Externer mit den Ergebnissen eines altersübergreifenden Beteiligungsprozesses zusammengeführt werden. Das Material soll so gestaltet werden, dass der Erarbeitungsprozess die Auseinandersetzung mit dem Thema fördert, ein Bezug zum Quartier hergestellt wird und die Meinungen der hier wohnenden und arbeitenden Menschen dargestellt sind. Das Ergebnis kann z.B. eine Wanderausstellung sein, die verschiedene Dimensionen und verschiedene Quellen mit berücksichtigt (Fotomaterial, Collagen, Zitate, etc.).


Anforderungen

  1. Konzeption und prozesshafte Umsetzung des Projekts anhand der Maßnahmenbeschreibung.
  2. Erfahrungen in der Integration in bestehende Netzwerke.
  3. Erfahrungen in der prozesshaften bedarfsgerechten Entwicklung von partizipativen Veranstaltungsformaten für unterschiedliche Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, Familien, Senior/innen.
  4. Erfahrungen in der kultursensiblen und bedarfsgerechten Kontaktaufnahme zu Schlüsselpersonen; interkulturelle Kompetenz.
  5. Erfahrungen in der gewaltpräventiven Stadtteilarbeit.
  6. Vor-Ort-Kenntnisse wünschenswert.
  7. Erfahrungen in der Akquise von Drittmitteln wünschenswert.
  8. Sicherstellen von Zwischen- bzw. Auswertungsgesprächen im QM Schöneberger Norden.
  9. Sicherstellen einer permanenten begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, wie Ankündigungen in den jeweiligen Einrichtungen und Zuarbeit von Texten/ Fotos/ Ankündigungen für die Website www.schoeneberger-norden.de.
  10. Abschlussbericht mit Empfehlungen in schriftlicher und digitaler Form.
  11. Der Projektträger stellt einen Projektfondsantrag in der Förderdatenbank EurekaPlus 2.0.


Fördermittel

Das Projekt erstreckt sich über die Jahre 2014, 2015 und 2016. Für das Projekt stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt maximal 16.000,00 € (brutto) zur Verfügung; in 2014: maximal 6.000,00 €, in 2015: maximal 5.000,00 € und in 2016: maximal 5.000,00 € aus dem Projektefonds des QM Schöneberger Norden.


Projektzeitraum

Förderzeitraum: 01.07.2014 – 31.12.2016, Projektlaufzeit: bis zu 30 Monate.


Einzureichende Unterlagen

  1. Detaillierter Konzept-, Zeit- und Maßnahmenplan für die Gesamtmaßnahme (Formular „Antragsskizze“ incl. Finanzplan, ggf. ergänzend eine Projektkonzeption und –beschreibung).
  2. Konzeptionelle Aussagen zur Erreichung der Projektziele und Einbeziehung der unterschiedlichen Zielgruppen.
  3. Konzeptionelle Aussagen zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Verbindliche Benennung der Projektmitarbeiter/innen und ggf. Unterauftragnehmer für den gesamten Zeitraum differenziert nach Bausteinen und Tätigkeitsprofil.
  5. Selbstdarstellung, Nachweis der fachlichen Qualifikation / Referenzen im Bezug auf:
    • Interkulturelle Kommunikationskompetenz,
    • Durchführung gewaltpräventiver Projekte,
    • Initiierung, Organisation und Durchführung von partizipativen Verfahren und Methoden mit unterschiedlichen Zielgruppen,
    • Kontinuierlicher Arbeit in Netzwerken,
    • Erfahrungen mit dem Programm „Soziale Stadt“.
  6. Kosten- und Finanzierungsplan differenziert nach Jahren:
    Kostenpositionen (Personalkosten, Honorare und Sachkosten) sind differenziert aufzuschlüsseln (Stundenkalkulation inkl. Stundensatz), Pauschalbeträge werden nicht anerkannt; Beachtung des Gebots der finanziellen Besserstellung gem. Anlage 2 AV § 44 Nr. 1.3 der LHO; Bruttoangaben der Kosten; konkrete Darstellung des Leistungsbildes; Berücksichtigung der Kontoführungsgebühren für ein gesondertes Projektkonto; die Darstellung eines Eigenanteils der Unternehmen von bis zu 10% der Gesamtfinanzierung ist erforderlich.


Bewerbungsfrist

19.05.2014 (Mo.) – 11.06.2014 (Mi.), 12.00 Uhr.

Abgabe der Bewerbungsunterlagen in schriftlicher und digitaler Form bis spätestens 12 Uhr am Mittwoch, den 11.06.2014, im:

VorOrtBüro des QM Schöneberger Norden
Pallasstraße 5
10781 Berlin
E-Mail: qm[at]ag-spas[.]de.


Ansprechpersonen

Alexander Meyer/ Peter Pulm, QM-Schöneberger Norden, Tel. 030/ 236 38 585.


Vergabekriterien

  • Qualität des Angebots (Konzept, Maßnahme- und Zeitplan),
  • Kostenbewertung,
  • Erfahrung bei der Durchführung von Projekten entsprechend der Leistungsbeschreibung,
  • Referenzen/ Qualifikationen des Anbieters/ der Anbieterin,
  • Angabe der verfügbaren Kapazitäten/ Technologien zur Umsetzung des Projekts,
  • Erfahrungen in der Fördermittelabwicklung des Programms „Soziale Stadt“.


Auswahl des Maßnahmeträgers

Die Auswahl des Maßnahmeträgers erfolgt durch ein Auswahlgremium, das sich aus bis zu drei Vertreter/innen der Steuerungsrunde des QM Schöneberger Norden, bis zu drei Vertreter/innen des Quartiersrates Schöneberger Norden und aus bis zu drei Fachexperten zusammensetzt.

Es ist vorgesehen, die Bewerber/innen zu einem Auswahlgespräch in der 25. KW, voraussichtlich am Mittwoch, den 18.06.2013, ab 17.00 Uhr einzuladen.


Hinweise

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung einer Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber/innen bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden den Bewerber/innen im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.
Die/der Auftragnehmer/in wird Projektträger und Fördernehmer einer Zuwendung aus dem Programm Soziale Stadt.

Die Anbieter erklären sich mit der Abgabe ihres Angebotes damit einverstanden, dass Teile ihres Angebotes im Rahmen des Auswahlverfahrens dem Auswahlgremium vorgelegt werden. Die Mitglieder des Auswahlgremiums sind verpflichtet, datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Sie dürfen die ihnen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Kenntnis gelangten Informationen nicht an Dritte weitergeben.

Dem Bewerber, der den Zuschlag bekommt, wird aufgegeben, dem Quartiersrat Schöneberger Norden die Konzeption anschließend vorzustellen.

Berlin, den 16.05.2014

text: Auswahlverfahren