Auswahlverfahren „INITIATIVE Bürgerstiftung Schöneberger Norden 2011“

Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung „INITIATIVE Bürgerstiftung Schöneberger Norden 2011“


Ausgangslage

Das QM-Gebiet Schöneberger Norden (Bülowstraße/ WaK) besteht seit 1999. Aufgrund der kontinuierlichen, strategischen und kooperativen Arbeit im Stadtteil konnten gemeinsam Verbesserungen in einzelnen Teilkiezen bzw. Handlungsfeldern erreicht werden. Seit 2010 befindet sich das QM-Gebiet in der Kategorie 2 und ist damit ein „Gebiet mit mittlerem Interventionsbedarf“. Dies bedeutet eine Reduzierung der Projektfördermittel und der Mittelzuweisung für die Gebietbeauftragten in diesem Jahr und lässt eine weitere deutliche Reduzierung in den kommenden Jahren erwarten. Die Frage der Verstetigung von Strukturen und Angeboten ist damit auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung drängend geworden.

Vor diesem Hintergrund wurde aus dem Kreise der aktiven Bewohner/innen und Akteure aus dem Schöneberger Norden, die auch im Quartiersrat zusammenarbeiten, der Handlungsansatz „Bürgerstiftung“ in die Diskussion und strategischen Überlegungen eingeführt und das Projekt „INITIATIVE Bürgerstiftung Schöneberger Norden“ mit entwickelt. Im Zentrum dieser Idee steht der Wunsch, das bisher Erreichte zu verstetigen und die Hoffnung, dass mit einer Bürgerstiftung ein zukunftsträchtiger und dynamischer Akteur im Quartier entstehen kann. Es wird damit eine Möglichkeit gesucht, zusätzliche finanzielle Ressourcen zu erschließen und eine selbsttragende, nachhaltig wirkende Struktur in dem Quartier zu implementieren. Grundlage der Überlegungen ist die Definition der Bürgerstiftung als „eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.“ (IBS – Initiative Bürgerstiftungen, Quelle: www.diedeutschen- buergerstiftungen.de).


Aufgaben und Ziele

Das Projekt soll die Gründung einer selbsttragenden Bürgerstiftung im Schöneberger Norden initiieren, organisatorisch vorbereiten und diesen Prozess fachlich begleiten. Dabei sind die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Bürgerstiftung herauszuarbeiten und wenn nötig eine alternative Organisationsform zu entwickeln.

In einem aktivierenden und diskursiven Verfahren, dessen Grundlage die breite Einbeziehung der Bewohner/innen und Akteure des Schöneberger Nordens sein muss, soll letztlich ein Initiativkreis aufgebaut werden, der in der Lage ist, die Gründung einer Bürgerstiftung organisatorisch und finanziell umzusetzen. Der Initiativkreis soll im Rahmen des Projektes durch ein geeignetes Coaching in die Lage versetzt werden, die Gründung einer Bürgerstiftung auch über die 12-monatige INITIATIVE hinaus möglichst eigenständig weiter zu betreiben. In das Verfahren können darüber hinaus Personen einbezogen werden, die dem Stadtteil nahe stehen, die Realisierung der Idee unterstützen wollen und die Tragfähigkeit der Bürgerstiftung erhöhen.

Im Rahmen des Projektes müssen gebietsspezifisch verschiedene Aspekte geklärt und Grundlagen für die Gründung einer Bürgerstiftung entwickelt werden. Zu den dabei zu diskutierenden zentralen Fragen gehören:

Welcher Gebietszuschnitt ist sinnvoll bzw. notwendig um ein ausreichendes Potenzial zur Gründung einer Bürgerstiftung im Schöneberger Norden zu gewährleisten? Ist die Erweiterung der Gebietskulisse zielführend (z.B. auf den Sozialraum Schöneberg- Nord oder darüber hinaus, z.B. um das QM-Gebiet Magdeburger Platz)? Mit welchem finanziellen, professionellen und ehrenamtlichen Potenzial ist im Schöneberger Norden bzw. in einer erweiterten Gebietskulisse zu rechnen?

Gibt es im Schöneberger Norden oder in einer erweiterten Gebietskulisse Menschen, Unternehmen und andere Akteteure mit dem finanziellen Potenzial, der Begeisterung und dem Engagement, um eine Bürgerstiftung zu gründen und zu tragen? Wofür machen sich diese Menschen und Akteure stark, wie können sie motiviert werden?

Welche inhaltliche Schwerpunktsetzung ist für eine zu initiierende Bürgerstiftung sinnvoll bzw. welche Ziele sollte bzw. kann sie konkret verfolgen?

Was kann eine Bürgerstiftung über das Ende des Quartiersmanagement-Prozesses hinaus leisten? Ist die Bürgerstiftung ein geeignetes Instrument zur Verstetigung von Quartiersmanagement-Aufgaben?

Wie sollte eine transparente Organisations- und Entscheidungsstruktur zukünftig ausgestaltet sein? Wie und mit welchem Aufwand (ehrenamtlich, professionell) kann eine Bürgerstiftung nach den ersten 12 Monaten im Stadtteil implementiert und betrieben werden und wieviel Zeit nimmt der weitere Prozess in Anspruch?

Sind alternative Finanzierungs-/Organisations-/Rechtsformen besser geeignet, den Anforderungen und den Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden (z.B. Gründung eines Fördervereins, u.U. Als Vorstufe zur Gründung einer Bürgerstiftung)?


Vorgehensweise
Das Projekt soll in einem dreistufigen Verfahren durchgeführt werden:

Stufe 1
Öffentlichkeitsarbeit im Stadtteil, Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen (z.B.Auftaktveranstaltung), Vorstellung der Idee im Stadtteil, Information über das Vorhaben, Durchführung von Einzelgespräche und Experteninterviews, Finden von Interessierten/ Multiplikatoren/potenziell Aktiven/Spendern (ehrenamtliches und finanzielles Engagement), Herausbildung einer überschaubaren Gruppe von engagierten Menschen, die gemeinsam an der Idee Bürgerstiftung weiterarbeiten wollen

Stufe 2
Gruppe von Engagierten behandelt gemeinsam die o.g. Zentralen Fragestellungen und entwickelt Grundlagen, Ziele und Strategie zur Gründung einer Bürgerstiftung (bzw. alternative Finanzierungs-/Organisations-/Rechtsform), Formulierung der Bedarfe für den weiteren Prozess, Bildung eines kleineren Initiativkreises aus dieser Gruppe, Finden von Interessierten/Multiplikatoren/potenziell Aktiven/Spendern (ehrenamtliches und finanzielles Engagement)

Stufe 3:
Initiativkreis konkretisiert die Handlungsstrategie zur Gründung einer Bürgerstiftung (bzw. alternative Finanzierungs-/Organisations-/Rechtsform), beginnt mit der Umsetzung und formuliert Bedarfe für den weiteren Prozess, Coaching der Mitglieder des Initiativkreises, Finden von Interessierten/Multiplikatoren/ potenziell Aktiven/Spendern (ehrenamtliches und finanzielles Engagement), öffentliche Abschlussveranstaltung

Darüber hinausgehende Vorschläge zur Vorgehensweise können im Rahmen des eingereichten Konzeptes gemacht werden.


Leistungsbeschreibung

  1. Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung und Moderation von öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen
  2. Aktivierung von Bewohner/innen und Akteuren
  3. Gründung und Coaching eines Initiativkreises
  4. Kooperation mit QM, QR und Bezirksamt, u.a. gemeinsame Auswertung der Zwischen- und Endergebnisse
  5. Dokumentation und öffentliche Präsentation der Zwischen- und Endergebnisse
  6. Erreichbarkeit und Vorortpräsenz des Anbieters
  7. Der Projektträger stellt einen QF3-Antrag bei der ProgrammServiceStelle PSS und rechnet das Projekt gegenüber der PSS ab.


Fördermittel

Für das Projekt stehen Fördermittel in Höhe von maximal 15.000 € (brutto) für das Jahr 2011 zur Verfügung (Quartiersfonds 3 des QM Schöneberger Norden).


Projektlaufzeit

01.01.    – 31.12.2011


Einzureichende Unterlagen

  1. Darstellung von Konzept und Methoden, Zeit- und Maßnahmenplan
  2. Verbindliche Benennung des/der Ansprechpartners/in für den gesamten Zeitraum
  3. Kosten- und Finanzierungsplan: Kostenpositionen (Personalkosten, Honorare und Sachkosten) sind differenziert aufzuschlüsseln (Stundenkalkulation inkl. Stundensatz), Pauschalbeträge werden nicht anerkannt; Beachtung des Gebots der finanziellen Besserstellung gem. Anlage 2 AV § 44 Nr. 1.3 der LHO; Bruttoangaben der Kosten; konkrete Darstellung des Leistungsbildes; Berücksichtigung der Kontoführungsgebühren für ein gesondertes Projektkonto; die Darstellung eines Eigenanteils von bis zu 10% der Gesamtfinanzierung ist erwünscht.
  4. Selbstdarstellung, Nachweis der fachlichen Qualifikation und Referenzen (Erfahrung in den Bereichen Bürgerstiftung, Bewohneraktivierung und -beteiligung, Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, Coaching)


Ausschreibungs-/Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsunterlagen sind in schriftlicher und digitaler Form spätestens Mittwoch, den 17.11.2010, 14 Uhr im VorOrtBüro des QM Schöneberger Norden in der Pallasstraße 5 in 10781 Berlin und unter QM[at]AG-SPAS[.]de  einzureichen.


Ansprechpersonen

Peter Pulm / Corinna Lippert, QM-Schöneberger Norden, Tel. 030/ 236 38 585


Vergabekriterien

  • Qualität des Angebots (Konzept und Methoden, Maßnahme- und Zeitplan)
  • Kostenbewertung
  • Erfahrung bei der Durchführung von Projekten entsprechend der Leistungsbeschreibung
  • Referenzen/Qualifikationen des Anbieters/ der Anbieterin
  • Angabe der verfügbaren Kapazitäten/ Technologien zur Umsetzung des Projekts
  • Erfahrungen in der Fördermittelabwicklung des Programms „Soziale Stadt“


Auswahl des Maßnahmeträgers

Die Auswahl des Maßnahmeträgers erfolgt durch ein Auswahlgremium, das sich aus Vertreter/innen der Steuerungsrunde des Quartiersmanagement Schöneberger Norden (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gebietsbeauftragte) und Vertreter/innen des Quartiersrates Schöneberger Nordens zusammensetzt. Es ist vorgesehen, die Bewerber/innen zu einem Auswahlgespräch in der 47. KW, möglichst zu Mittwoch, den 24.11.2010 zwischen 16.00 bis 20.00 Uhr, einzuladen.

Hinweise

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung einer Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber/innen bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden den Bewerber/innen im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.

Die/der Auftragnehmer/in wird Projektträger und Fördernehmer einer Zuwendung aus dem Programm Soziale Stadt.

Die Anbieter erklären sich mit der Abgabe ihres Angebotes damit einverstanden, dass Teile ihres Angebotes im Rahmen des Auswahlverfahrens dem Auswahlgremium vorgelegt werden. Die Mitglieder/innen des Auswahlgremiums sind verpflichtet, datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Sie dürfen die ihnen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Kenntnis gelangten Informationen nicht an Dritte weitergeben.

Berlin, den 11.10.2010

Hier finden Sie den Text zum Auswahlverfahren als Download (PDF 29 kb).

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