Anträge auf Kulturförderung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bis 31. März 2011

Dieser Aufruf richtet sich an alle Künstlerinnen und Künstler – Einzelpersonen genauso wie freie Gruppen. Fördermittel können für kulturelle Projekte beantragt werden. Grundsätzlich sind Projekte aus allen kulturellen Sparten zugelassen und erwünscht.

Der innovative Gedanke steht hierbei im Vordergrund. Grundlegende Bedingungen sind: die Projekte hat es im Vorfeld noch nicht gegeben oder sie sind noch nicht begonnen worden, die Uraufführung / Präsentation findet im Bezirk Tempelhof-Schöneberg in der 2. Jahreshälfte statt (Spielstättenbescheinigung) und die Antragsteller sind Einzelpersonen, keine Vereine, Kirchengemeinden oder soziokulturelle Projekte.

Es können leider keine Zuschüsse für laufende Kosten (z.B. Miete) und keine institutionelle Förderung von Kulturgruppen gewährt werden. Ausgeschlossen sind auch Zuschüsse für die verbesserte Ausstattung von Kulturräumen und Materialkosten für Künstler. Es werden vor allen Dingen Honorare gefördert.

Der Tempelhof-Schöneberger Kulturbeirat gibt dem Stadtrat für Schule Bildung und Kultur, Dieter Hapel, Empfehlungen über die Vergabe der Fördermittel.

Antragsfrist für das Jahr 2011 (Projektbeginn ab II. Jahreshälfte) ist der 31. März.


Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter
www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/bildung-kultur/kult.html

text: Pm BA