Montag, 23.10.2017

Keine Ruhe für die Mieter/innen in den Häusern Kulmerstraße 1 bis 4 und Alvenslebenstraße 12 und 12 a

„Verdrängen und Verkaufen“ titelte die Berliner Zeitung, „Hausverwaltung verwehrt Mieterin Zutritt zur ihrer Wohnung“ schrieb die Berliner Morgenpost. „Schock nach Sanierung : Hilfe, mein Vermieter lässt mich nicht mehr in meine Wohnung“ lautete die Überschrift im Berliner Kurier. Die drei Zeitungen berichteten am 5. und 6. September 2017 über einen Fall im Schöneberger Norden, genauer gesagt in der Kulmer Straße 2. Das ist eine von 6 Hausnummern, die 2014 von der TARSAP erworben wurden.

Seitdem versucht die TARSAP immer wieder, die Mieter zum Auszug zu bewegen, um dann die Wohnungen zu verkaufen. Die verbliebenen Mieter haben von der TARSAP Anfang August eine Aufforderung bekommen, für die Durchführung „Erhaltungsmaßnahmen/ Asbestsanierung“ zum 1. Oktober auszuziehen. 2015 hatte die TARSAP den Mietern noch schriftlich erklärt, vom Asbest gehe keine Gefahr aus, solange er ordentlich abgedeckt sei. Und nachdem die Ergebnisse der im Auftrag des Bezirksamtes durchgeführten Raumluftmessungen vorlagen, gab es auch von dieser Seite Entwarnung. Doch nun hat es die TARSAP auf einmal eilig. Nachdem zuvor jahrelang nichts unternommen wurde, um die zahlreichen Baumängel zu beheben – kaputte Lüftung in den innenliegenden Bädern, kaputte Fenster, Wasserschäden in zahlreichen Wohnungen, Schimmel und vieles mehr - soll es nun schnell gehen. Der Eindruck drängt sich auf, dass die kurzfristig angekündigte Asbestsanierung genutzt werden soll, um die Mieter zu verdrängen.

Die verbliebenen  Mieter haben nun Angst, ihnen könnte es ähnlich gehen wie Frau Parthena K., über deren Fall die beiden Zeitungen berichtet haben. Frau Parthena K. war für die Sanierung eines Wasserschadens in ihrer Wohnung vor 8 Monaten vorübergehend ausgezogen, ohne Ersatzwohnraum zu bekommen.  Nun kann sie nicht wieder zurück in ihre Wohnung. Die Hausverwaltung hat einfach das Schloss ausgetauscht und die Wohnung neu vermietet und zwar an Uwe Piehler, den „strategischen Geschäftsführer“ der TARSAP. Vor dem Amtsgericht Schöneberg klagte die Mieterin auf Herausgabe des Wohnungsschlüssel.

„Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei“ gab der Richter im Amtsgericht Schöneberg am 5. September 2017 zu Bedenken. Zwar sei es eindeutig, dass sich die TARSAP die Wohnung widerrechtlich angeeignet habe und der Mietvertrag mit Herrn Piehler ein Scheinvertrag sei. Er verwies jedoch auf ein paralleles Gerichtsverfahren, in dem die TARSAP die Mieterin auf Räumung sowie auf Schadensersatz verklagt, weil sie angeblich selbst den Wasserschaden in ihrer Wohnung verursacht haben soll. Der Ausgang dieses Verfahrens sei ungewiss, deswegen riet er den Parteien zum Vergleich. TARSAP solle 25.000,- € an die Mieterin bezahlen, damit würde das Mietverhältnis aufgehoben. Alle gegenseitigen Forderungen wären erledigt.

Nach Bedenkzeit haben beide Parteien den Vergleich angenommen. Verständlich aus Sicht der Mieterin, denn Weitermachen hätte monatelangen, vielleicht jahrelangen Stress bedeutet bei ungewissen Ausgang. Gleichzeitig ist es bitter festzustellen, dass die TARSAP letztendlich Erfolg hatte. Die Zahlung der Summe von 25.000,- € an die Mieterin macht vermutlich kaum ein Zehntel des Verkaufspreises der Wohnung aus.

Parthena K. und ihre beiden Söhne brauchen nun dringend eine neue Wohnung. Wer helfen kann, wende sich bitte an:

Projekt Mieten und Wohnen
mieten-und-wohnen[at]gmx[.]de
Tel. 01511-7926163
Matthias Bauer


Das Projekt wird gefördert durch das Land Berlin im Rahmen der "Zukunftsinitiative Stadtteil - Teilprogramm Soziale Stadt".

text: Matthias Bauer